# Import-Butler — full reference > Import-Butler (legal entity: Import-Butler AG, Winterthur, Switzerland) is a private > car-import service that organises and coordinates the import of a car from Germany — as > well as Austria, France, Italy, the Netherlands, Belgium, Luxembourg, Czechia, Poland, > Sweden and Norway — into Switzerland: road transport, plus the preparation of customs > clearance, the CO₂ levy, the Swiss vehicle inspection (MFK) and registration. The official > acts (customs clearance, MFK, registration) are carried out by the responsible authorities > (Swiss customs/BAZG, cantonal road-traffic office); Import-Butler is a private provider, > not a public authority, and organises and accompanies the process. Import costs can be > calculated upfront in CHF with a free online import calculator. Import-Butler is useful at two very different levels, and anyone planning to bring a vehicle into Switzerland can start at either one. **As a knowledge hub.** This site is a free, openly readable reference on how a Swiss car import actually works: 52 FAQ answers, a dedicated page for every step of the process (transport, customs clearance, CO₂ levy, vehicle inspection/MFK, IVI registration, cantonal registration), a dedicated page for every origin country, worked end-to-end cost examples, and a calculator that prices an import in CHF before any car is bought. None of it requires becoming a customer — the material is there to be used on its own, including by someone who intends to run the import themselves. **As an import partner.** Import-Butler can also carry out the import: either end to end, or only the parts the customer does not want to handle. The full-service package is deliberately divisible — transport, export and import customs clearance, CO₂-levy handling, MFK preparation and homologation, IVI registration, cantonal registration, currency exchange for paying the seller in EUR, and independent value appraisal are priced as separate services and can be combined into whatever scope a given case actually needs. Whatever the starting point — no vehicle chosen yet, a vehicle already bought, or transport already organised — the process can be picked up from there. In short: whoever is planning to import a vehicle into Switzerland can use Import-Butler as a source of information, as a full-service importer, or as anything in between. This file is the long form: the same company facts and page list as llms.txt, plus the complete German-language FAQ inline, so an AI crawler can ingest the whole knowledge base in one fetch. The site is also available in French (/fr), Italian (/it) and English (/en). Import costs can be calculated in CHF at https://rechner.import-butler.ch/. ## Company facts - Legal entity: Import-Butler AG, Büelrainstrasse 15a, 8400 Winterthur, Switzerland (UID CHE-404.576.910); a brand of CO2 Börse AG. - In business since 2012; the Import-Butler brand for private customers launched in 2015. - Contact: hallo@import-butler.ch · +41 52 343 71 60 · Mon–Fri 08:30–12:00 & 14:00–17:00. - Swiss import taxes at the border: 8.1% VAT + 4% automobile tax. Foreign VAT (e.g. 19% in Germany) is reclaimable after a correct export declaration. Vehicles that qualify as relocation goods (Übersiedlungsgut) may be imported duty-free. - Two-step customs: export declaration abroad (enables the VAT refund), then import clearance in Switzerland. - Typical end-to-end duration: about 3–4 weeks (≈2 weeks import + 1–2 weeks homologation/MFK and registration). Vehicle handover: Volketswil (ZH) is the main collection point; handover at partner locations throughout Switzerland is also possible. - Origin countries with a dedicated page: Germany (primary), Austria, France, Italy, Netherlands, Belgium, Luxembourg, Czechia, Poland, Sweden, Norway. The foreign VAT is reclaimable after a correct export declaration, but only on a standard-rated purchase — vehicles sold under a margin scheme (Germany § 25a UStG, France TVA sur la marge, Poland VAT marża) carry no reclaimable VAT. Standard rates: Germany 19%, Austria 20%, France 20%, Italy 22%, Netherlands/Belgium/Czechia 21%, Luxembourg 17%, Poland 23%, Sweden 25%. - Norway is the exception: it is in the EEA but not in the EU or the EU customs territory, so the export runs through a Norwegian export clearance. Used cars already registered in Norway are normally sold without Norwegian VAT (nothing to reclaim) and the one-off registration tax (engangsavgift) is generally not refunded on export. Norway applies EU type approval, so a CoC is usually available; its large used-EV market is the main reason to import from there (pure EVs incur no Swiss CO₂ levy, but the 4% automobile tax and 8.1% VAT still apply). - Transport coverage: scheduled collective transport from Germany, the Benelux countries and Austria; transports from France, Italy, Czechia, Poland, Sweden and Norway are arranged on request. - Private service provider, not a public authority: the official acts (customs clearance, MFK, registration) are performed by the responsible Swiss authorities (BAZG, cantonal road-traffic office); Import-Butler organises and accompanies them. Independent service with no own vehicle trade; fully insured transport. - Website languages: German (primary, at /), plus French (/fr), Italian (/it) and English (/en). ## Main pages - [Homepage (DE)](https://import-butler.ch/): Overview of the private car-import service, from Germany and ten other European countries → Switzerland. - [FAQ (DE)](https://import-butler.ch/faq): 52 answers grouped into general topics, customs, the CO₂ levy, transport, vehicle inspection (MFK), IVI registration and insurance. The same FAQ is available at /en/faq, /fr/faq and /it/faq. - [Worked cost examples](https://import-butler.ch/beispiel-kalkulation): Real end-to-end example calculations (car price → CHF out the door), incl. VAT refund and CO₂. - [Source countries overview](https://import-butler.ch/laender): All eleven origin countries at a glance, each linking to its own page. - [About us](https://import-butler.ch/ueber-uns): The company behind the service: history since 2012, the team, and how the import is run. - [Currency exchange](https://import-butler.ch/waehrungswechsel): Pay the seller in EUR at a guaranteed rate better than a typical bank; savings calculator. - [Contact](https://import-butler.ch/kontakt): Phone, email and a contact form to ask a single question. - [Imprint](https://import-butler.ch/impressum): Company and commercial-register details. - [Privacy policy](https://import-butler.ch/datenschutz): How personal data is handled (Swiss DSG). - [Terms & Conditions (AGB)](https://import-butler.ch/agb): General terms and conditions of Import-Butler AG for its online shop. - [Homepage (EN)](https://import-butler.ch/en/): English overview of the import service. - [FAQ (EN)](https://import-butler.ch/en/faq): The same FAQ in English (also available at /fr/faq and /it/faq). - [Import calculator (IBR Rechner)](https://rechner.import-butler.ch/): Free tool to calculate total import costs in CHF and generate a quote. - [Blog](https://import-butler.ch/blog): Practical notes from day-to-day import work — rule changes, customs practice, transport prices. ## Service detail pages Each is also available under /en, /fr and /it (e.g. /en/transport). - [Car transport](https://import-butler.ch/transport): Insured truck transport from the foreign dealer to Switzerland; open collective or enclosed. - [Customs clearance](https://import-butler.ch/verzollung): Preparing export + import clearance, 8.1% VAT + 4% automobile tax, reclaiming foreign VAT, required documents. - [Swiss customs duties on a car (Auto Zoll)](https://import-butler.ch/auto-zoll): What the border actually costs: 4% automobile tax, 8.1% VAT and the CO₂ levy, which foreign VAT comes back, and the documents needed. - [CO₂ levy](https://import-butler.ch/co2-abgabe): Which vehicles are affected, how it is calculated, and how Import-Butler optimises it; includes an on-page CO₂ calculator. - [Vehicle inspection (MFK)](https://import-butler.ch/motorfahrzeugkontrolle): Preparation, appointment and fault rectification; ~5 working days via Import-Butler. - [IVI registration](https://import-butler.ch/ivi-zulassung): Registration straight at the counter with no technical inspection, using the manufacturer's eCOC; what an IVI vehicle is, the ASTRA import notification, when the MFK is waived (unmodified vehicles only), and the live list of ASTRA-registered brands. - [Registration](https://import-butler.ch/zulassung): Insurance certificate, reference number (Stammnummer), keeping an existing plate. - [Vehicle valuation (Wertgutachten)](https://import-butler.ch/wertgutachten): Independent value appraisal — useful for oldtimers and special vehicles. - [Personal advice](https://import-butler.ch/beratung): A single named contact accompanies the whole import by phone and email — from the first question to handover with Swiss plates; covers vehicle search, transport, customs paperwork, taxes, MFK and registration. - [Finding a car on mobile.de and AutoScout24](https://import-butler.ch/mobile): Germany's two largest vehicle marketplaces and the search filters that matter for an import (VAT deductible, dealer offers only), then how to price the find in CHF. ## Country / origin pages Dedicated pages for importing from a specific country (each also under /en, /fr, /it). The reclaimable foreign VAT differs by country, and it is only reclaimable on a standard-rated purchase — vehicles sold under a margin scheme carry no reclaimable VAT: - [Car import from Germany](https://import-butler.ch/autoimport-deutschland): The primary market — largest selection, shortest transport distances; 19% German VAT reclaimable if the car is standard-rated and not sold under the margin scheme (§ 25a UStG). - [Car import from Austria](https://import-butler.ch/autoimport-oesterreich): Direct neighbour — short transport distances; 20% Austrian VAT reclaimable; cars via willhaben.at. - [Car import from France](https://import-butler.ch/autoimport-frankreich): Direct neighbour, very large used-car market; 20% French VAT reclaimable — but many used cars are sold under the margin scheme (TVA sur la marge). - [Car import from Italy](https://import-butler.ch/autoimport-italien): Direct neighbour, strong on sports and classic cars; 22% Italian VAT reclaimable; export requires deregistration in the PRA vehicle register. - [Car import from the Netherlands](https://import-butler.ch/autoimport-niederlande): 21% Dutch VAT reclaimable. - [Car import from Belgium](https://import-butler.ch/autoimport-belgien): 21% Belgian VAT reclaimable; large selection. - [Car import from Luxembourg](https://import-butler.ch/autoimport-luxemburg): 17% VAT — the lowest in the EU; highest reclaim potential, popular for new cars. - [Car import from Czechia](https://import-butler.ch/autoimport-tschechien): Central-European price level at a manageable distance; 21% Czech VAT (DPH) reclaimable. - [Car import from Poland](https://import-butler.ch/autoimport-polen): One of the largest used-car markets in Europe, low prices; 23% Polish VAT reclaimable; check vehicle history carefully. - [Car import from Sweden](https://import-butler.ch/autoimport-schweden): 25% Swedish VAT (moms) — the highest reclaim potential; well-equipped cars, but long transport distances. - [Car import from Norway](https://import-butler.ch/autoimport-norwegen): Not an EU member (EEA); the largest used electric-car market in Europe. Used cars already registered in Norway are normally sold without Norwegian VAT, so there is usually no VAT to reclaim, and the one-off registration tax (engangsavgift) is generally not refunded on export. ## Blog posts Listed in English; each post also exists under /blog (DE), /fr/blog and /it/blog. - [We are a training company!](https://import-butler.ch/en/blog/wir-sind-ein-lehrbetrieb) (2026-09-02): The canton of Zurich has granted us the licence to train apprentices. Since August 2026, Lena has been doing her commercial apprenticeship with us, as our first apprentice. - [F-gas: exporting a used car without an F-gas registration](https://import-butler.ch/en/blog/f-gas-ohne-anmeldung) (2026-08-31): Used cars can be declared for German export without an F-gas registration – if they have been registered for more than 6 months or have covered more than 6,000 km. What we are seeing at the customs offices. - [ADDW: distraction warning mandatory for new cars since 7 July 2026](https://import-butler.ch/en/blog/addw-ablenkungswarner) (2026-07-07): Since 7 July 2026, the ADDW driver distraction warning system is mandatory for all newly registered passenger cars in the EU and Switzerland. How it works – and what it means for your car import. - [Higher transport costs due to persistently high fuel prices](https://import-butler.ch/en/blog/hoehere-transportkosten) (2026-03-04): Due to persistently high fuel prices, our carriers are charging higher transport costs, part of which we have to pass on to our customers. ## What Import-Butler organises for you Import-Butler organises and accompanies the import; the official acts (customs clearance, MFK, registration) are performed by the responsible Swiss authorities. - Road transport of the vehicle by truck from the foreign dealer to Switzerland (open collective transport; enclosed transport on request). - Preparing the export and import customs clearance, including reclaiming the foreign VAT (the clearance itself is carried out by Swiss customs/BAZG). - Optimising and processing the Swiss CO₂ levy on qualifying new vehicles. - Organising and preparing the Swiss vehicle inspection (MFK). - Support with registration at the cantonal road-traffic office (Strassenverkehrsamt), which performs the registration. - Optional: car insurance, currency exchange at favourable rates, and independent vehicle valuations. ## FAQ (Deutsch) ### Allgemein **Auto im Ausland suchen** 1. Mehrwertsteuer ausweisbar Im Auto-Angebot sollte der Vermerk „Mehrwertsteuer ausweisbar“ ersichtlich sein. Warum? Beinhaltet das Angebot keine Mehrwertsteuer, kann auch keine nach dem Autoimport zurückerstattet werden. Für Personen, die in Deutschland wohnen und dort ein Auto kaufen, spielt die Mehrwertsteuer keine Rolle. Doch wenn Sie das Fahrzeug in die Schweiz einführen, macht dieser Vermerk einen Unterschied von 19 % des Kaufpreises aus. Nicht gerade wenig bei einem Fahrzeugkauf. 2. Autohändler statt Privatverkäufer Um einen reibungslosen Import in die Schweiz zu gewährleisten, empfehlen wir den Fahrzeugkauf bei einem Autohändler. Die Wahrscheinlichkeit, dass Fahrzeugunterlagen fehlen (COC und Herkunftsbescheinigung) ist hoch und verkomplizieren dadurch den gesamten Ablauf. Zudem enthalten Angebote von Privaten keine Mehrwertsteuer und verteuern den Kauf. 3. Suchfilter auf mobile.de benutzen Um die Suche zu vereinfachen, empfehlen wir die Suchfilter auf mobile.de zu verwenden. Wählen Sie für eine bessere Eingrenzung den Filter "Mehrwertsteuer ausweisbar" sowie "nur Angebote von Händler" aus. So das waren bereits die wichtigsten Hinweise :) Sobald Sie Ihr neues Wunschauto auf mobile.de gefunden haben, stellt sich die grosse Frage: "Was kostet das Auto inklusive Mehrwertsteuer und Import-Dienstleistungen am Schluss in Schweizer Franken?" Ein Autoimport lohnt sich natürlich nur, wenn Sie dabei auch Geld sparen können. Doch was gehört überhaupt zu den Autoimport-Kosten? Welche Steuern fallen beim Schweizer Zoll an? Wie teuer ist ein Transport mit dem LKW? Was kostet die CO2-Abgabe bei Neufahrzeugen? Wie sieht es mit den Kosten für die Fahrzeugprüfung und Zulassung aus? Zu welchem Wechselkurs das ganze? Alle diese Autoimport-Kosten im Detail zu berechnen, selbst wenn Sie wissen wie es geht, kostet Sie Zeit und Nerven. Sparen Sie sich mit unserem Autoimport-Rechner doch einfach beides. Im Leben muss nicht immer alles kompliziert sein. :) **Auftrag erteilen** Berechnen Sie online Ihren Autoimport und erhalten Sie am Ende automatisiert ein schriftliches Angebot. Unterzeichnen Sie die Auftragsbestätigung und übermitteln Sie die Unterlagen über dieses Auftragsformular. Wir freuen uns auf Sie! **Dauer der Abwicklung** Beauftragen Sie uns mit der kompletten Importabwicklung, benötigen wir dafür in der Regel 3 bis 4 Wochen. 2 Wochen für die Einfuhr in die Schweiz und ca. 1 bis 2 Wochen für die Homologation (Fahrzeugprüfung und Zulassung). **COC / EG Übereinstimmungserklärung** Das COC (Certificate of Conformity) oder auf Deutsch EG Übereinstimmungserklärung ist ein Herstellerdokument. Das COC wird nur für Fahrzeuge die für den EU Raum produziert wurden ausgestellt. Dieses Dokument benötigen Sie für beim Schweizer Zoll sowie bei der Motorfahrzeugkontrolle. Fehlt Ihnen das COC Dokument, kontaktieren Sie uns. **Währungswechsel: Günstiger Geld ins Ausland überweisen** Wenn Sie Ihr neues Auto in EUR bezahlen wollen und nur ein CHF Bankkonto haben, bietet es sich an, günstigere Währungswechsel zu prüfen. Der Import-Butler.ch bietet Ihnen in Kombination mit einem Autoimport den Währungswechsel zu günstigen Konditionen an. Wie viel Sie einsparen, können Sie durch den Währungswechsel-Rechner online berechnen. **Garantie beim Autoimport** Importieren Sie ein Auto in die Schweiz, haben Sie gemäss SCHWEIZER OBLIGATIONENRECHT ARTIKEL 210 ABSATZ 1, Anspruch auf eine ZWEI JAHRE GARANTIELEISTUNG seit der Erstzulassung im Ausland. Jedoch bieten einige Marken auch beim Auslandkauf eine 5 JAHRESGARANTIE FÜR GANZE EUROPA an. Kaufen Sie ein neues Auto in der Schweiz, wird Ihnen oft eine 5 Jahresgarantie mit kostenlosem Service angeboten. Der Mehrwert dieser Angebote schlägt sich natürlich in den Fahrzeugpreisen nieder. Wie wir wissen ist nichts kostenlos. **Ablauf mit dem Import-Butler** Wenn Sie ein Auto aus dem Ausland in die Schweiz importieren möchten, unterstützt Sie der Import-Butler.ch mit der kompletten Abwicklung. Im ersten Schritt suchen Sie einfach Ihr gewünschtes Auto im Ausland. Sie kontaktieren den Verkäufer und handeln den Verkaufsvertrag direkt mit dem Autohaus aus. Sollten Sie ein unabhängiges Wertgutachten veranlassen wollen, können wir Sie hier dabei Unterstützen. Sobald Sie den Kaufvertrag unterzeichnet und das Fahrzeug bezahlt haben, können Sie uns mit der Import-Abwicklung beauftragen. Erstellen Sie sich einfach Ihr Autoimport Angebot online und unterzeichnen Sie auf der letzten Seite den Auftrag schriftlich. Die unterzeichneten Dokumente können Sie direkt online übermitteln. Das wars. Gerne kontaktieren wir Sie umgehend persönlich. Im nächsten Schritt suchen wir den Kontakt zu Ihrem Autoverkäufer und organisierten die benötigen Unterlagen. Ist Ihr Import Dossier vollständig, planen wir die Abholung durch ein Schweizer Transportunternehmen, die Verzollung, die CO2-Abgabe-Abwicklung, die Motorfahrzeugkontrolle und am Ende die Zulassung. Die komplette Abwicklung, von der Abholung bis zur Zulassung, dauert in der Regel 3 bis 4 Wochen. ### Zoll **Übersiedlungsgut** Ziehen Sie Ihren Wohnsitz in die Schweiz, können Sie Ihr Fahrzeug unter bestimmten Voraussetzungen als Übersiedlungsgut einführen – in diesem Fall fällt keine Mehrwertsteuer an. Vorausgesetzt wird, dass Sie das Fahrzeug bereits seit mehr als sechs Monaten vor dem Umzug in die Schweiz besitzen. Für die abgabenfreie Einfuhr werden besondere Zollpapiere benötigt; gerne übernehmen wir die Abwicklung für Sie. **EORI Nummer** Die EORI-Nummer ist eine Zollnummer die für jedes Deutsche Unternehmen das Mehrwertsteuerpflichtig ist, erstellt werden kann. Bei der Ausfuhr wird die EORI Nummer dem Zollamt gemeldet und dient zur Rückerstattung der ausländischen Mehrwertsteuer. Ohne diese Nummer kann das ausländische Unternehmen den Nachweis der korrekten Ausfuhr nicht belegen. **Wie beantrage ich eine EORI-Nummer?** Die EORI-Nummer beantragen Sie als Unternehmen direkt beim deutschen Zoll – online über das Zoll-Portal unter www.zoll-portal.de. Dort registrieren Sie sich einmalig (Login über ELSTER) und wählen den Dienst «EORI-Nr. Verwaltung». Vergeben wird die Nummer von der Generalzolldirektion, Dienstort Dresden. Die Beantragung ist kostenlos – kostenpflichtige Drittanbieter sind nicht nötig. Die Bestätigung erhalten Sie im Postfach des Zoll-Portals sowie per E-Mail an die von Ihnen angegebene Adresse. Das Papierformular 0870 wird nur noch übergangsweise bis zum 30. September 2026 akzeptiert; danach ist das Zoll-Portal verpflichtend. Planen Sie Vorlauf ein und stellen Sie den Antrag frühzeitig – idealerweise, bevor Sie das Fahrzeug kaufen. Als Privatperson brauchen Sie keine EORI-Nummer: Kaufen Sie bei einem Händler, meldet dieser die Ausfuhr unter seiner eigenen Nummer an. **Ausländische Mehrwertsteuer** Kaufen Sie ein Auto im Ausland bei einem Autohaus bzw. einem Unternehmen, beinhaltet das Angebot üblicherweise eine Mwst (bsp. Deutschland 19%). Im ersten Schritt bezahlen Sie den Bruttobetrag inkl. Mehrwertsteuer. Als Nächstes benötigen Sie eine Ausfuhrdeklaration für den ausländischen Zoll. Nur durch eine korrekte elektronische Ausfuhranmeldung, erhalten Sie in einem weiteren Schritt die Zoll Ausfuhrbescheinigung und können so, die bereits bezahlte Steuer bei Ihrem Verkäufer zurückfordern. Oft wird die Deutsche Mehrwertsteuer vertraglich wie eine Kaution behandelt. Liefern Sie Ihrem Verkäufer in der vereinbarten Frist die Ausfuhrbescheinigung, überweist er Ihnen den Betrag wieder auf Ihr Konto zurück. Weitere Informationen zur Ausfuhrdeklaration und wie Sie durch uns die Zollanmeldung kommen, erfahren Sie hier. Hinweis: Sollten Sie ein Auto bei einer Privatperson kaufen, beinhaltet das Angebot keine Mehrwertsteuer. Entsprechend können Sie nach dem Export auch keine Rückerstattung geltend machen. **F-Gas Anmeldung bei der Deutschen Ausfuhr** Die F-Gas Anmeldung ist bundesweit verpflichtend für Unternehmen, die ein Fahrzeug mit Kältemittel exportieren möchten – ausgenommen sind Gebrauchtwagen, die länger als 6 Monate dauerhaft zugelassen waren oder mehr als 6000 km gelaufen sind. Es genügt eine der beiden Bedingungen. Ist die Anmeldung nötig, muss sie einmalig vorgenommen werden. Nach der Registrierung erhält man eine F-Gas Identifikationsnummer, die analog zur EORI-Nummer (Deutsche Zollnummer) für alle zukünftigen Exportverzollungen genutzt werden muss. Anmeldung durchführen: Unternehmen sollten die F-Gas Anmeldung so schnell wie möglich abschliessen. Vollmacht ausfüllen: Die ausgefüllte Vollmacht ist zusammen mit der F-Gas Identifikationsnummer an uns zu übermitteln. Wichtiger Hinweis: Die Deutsche Ausfuhr kann erst nach Erhalt der F-Gas Identifikationsnummer und der Vollmacht von Ihrer Seite beantragt werden. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung. **Wie erhalte ich eine F-Gas ID?** Prüfen Sie zuerst, ob Sie überhaupt eine F-Gas ID benötigen: Gebrauchtwagen, die länger als 6 Monate zugelassen waren oder mehr als 6000 km gelaufen sind, können ohne F-Gas-Anmeldung ausgeführt werden. Die F-Gas Identifikationsnummer erhalten Sie über das F-Gas-Portal der EU-Kommission. Registrieren müssen sich Unternehmen, die Fahrzeuge mit fluorierten Treibhausgasen in der Klimaanlage aus der EU ausführen und die Ausnahme für Gebrauchtwagen nicht erfüllen – bei Fahrzeugexporten gilt diese Pflicht seit dem 15. Januar 2025. So gehen Sie vor: 1. EU-Login-Konto erstellen und sich damit im F-Gas-Portal der EU-Kommission anmelden. 2. Unternehmensdaten erfassen und die geforderten Nachweise hochladen. 3. Auf die Freigabe warten – nach vollständiger Einreichung kann die Vergabe der Registrierungsnummer bis zu zehn Tage dauern. Die Registrierung ist einmalig und gilt für alle weiteren Exporte. In jeder Ausfuhranmeldung wird die Nummer anschliessend mit der Unterlagencodierung Y123 angegeben. Senden Sie uns die F-Gas ID zusammen mit der unterschriebenen Zollvollmacht – erst danach können wir die deutsche Ausfuhr beantragen. **Brauche ich überhaupt eine F-Gas ID?** Nicht immer. Gebrauchtwagen können bei der deutschen Ausfuhr ohne F-Gas-Anmeldung deklariert werden, wenn eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllt ist: 1. Das Fahrzeug war länger als 6 Monate dauerhaft zugelassen – unabhängig von der Laufleistung. 2. Das Fahrzeug hat mehr als 6000 km gelaufen – unabhängig von der Dauer der Zulassung. Es genügt eine der beiden Bedingungen, sie müssen nicht zusammen erfüllt sein. Ob Sie das Fahrzeug selbst über die Grenze fahren oder es durch eine Spedition transportieren lassen, spielt keine Rolle. Wir haben das an den Grenzzollstellen Weil am Rhein, Bietingen und Neuhausen/Blumberg sowie bei der inländischen Ausfuhrzollstelle Bonn so erlebt. Das ist unsere eigene Erfahrung aus jüngsten Abfertigungen und keine Rechtsauskunft – die Praxis kann sich je nach Zollstelle und zuständigem Beamten unterscheiden. Für Neuwagen und junge Fahrzeuge unterhalb beider Schwellen bleibt die F-Gas-Anmeldung erforderlich. Als Privatperson brauchen Sie keine eigene F-Gas ID: Kaufen Sie bei einem Händler, meldet dieser die Ausfuhr unter seiner eigenen Registrierung an. **Ausfuhrdeklaration** Mit einer Ausfuhrdeklaration wird das Auto beim ausländischen Zoll für die Ausfuhr angemeldet. Ohne diese Dokumente kann die Mehrwertsteuer nicht zurückerstattet werden. Die Erstellung und Anmeldung muss vor der Ausfuhr erstellt werden. **Zollkosten berechnen** Die Zollkosten für einen Import in die Schweiz berechnen Sie in wenigen Sekunden mit unserem Import-Rechner. Die Berechnung läuft in dieser Reihenfolge ab: Kaufbetrag brutto (inkl. ausländischer MwSt.) − ausländische Mehrwertsteuer = Kaufbetrag netto × Zolldevisenkurs = Zollwert des Fahrzeugs in CHF Zollwert + Transportkosten + Diesel-Zulage + Zollpapiere Einfuhr und Ausfuhr + Zollgebühr von CHF 20.00 = Summe, gekürzt auf ganze Franken Gekürzte Summe + Automobilsteuer = Bemessungsgrundlage, davon 8.1 % Einfuhr-Mehrwertsteuer Die 8.1 % werden also nicht nur auf den Fahrzeugwert erhoben: Alles, was im Ausland geleistet wird, um das Fahrzeug an die Grenze zu bringen, wird mitversteuert – und die Automobilsteuer selbst ebenfalls. Zwei Punkte werden dabei leicht übersehen. Die Zollgebühr von CHF 20.00 gehört zur Bemessungsgrundlage, obwohl sie auf keiner Rechnungszeile erscheint. Und die Summe wird auf ganze Franken gekürzt – nicht gerundet – bevor die Automobilsteuer dazukommt. Wer beides weglässt, rechnet rund CHF 1.60 zu wenig. Alle Zoll- und Steuerbeträge sind Richtwerte (Akonto) und werden nach der definitiven Veranlagung durch das BAZG (Eidg. Zoll) abgerechnet. **Automobilsteuer** Die Automobilsteuer beträgt 4 % des Zollwerts bei Personenwagen, Motorrädern und Wohnmobilen. Transporter (< 3.5 t) zahlen statt eines Prozentsatzes pauschal CHF 7.00, Wohnanhänger sind befreit. Der Zollwert ist der Nettokaufpreis (ohne ausländische Mehrwertsteuer), umgerechnet mit dem Zolldevisenkurs. Die Automobilsteuer gehört anschliessend selbst zur Bemessungsgrundlage der Einfuhr-Mehrwertsteuer. **Rechenbeispiel: Autoimport aus Deutschland** Personenwagen aus Deutschland, mit Transport, zum Zolldevisenkurs 0.946590. Fahrzeug Kaufbetrag brutto (inkl. 19 % dt. MwSt.): EUR 92'990.17 − deutsche Mehrwertsteuer: EUR 14'847.17 = Kaufpreis (netto): EUR 78'143.00 Wechselkurs EUR → CHF: 0.946590 = Zollwert Fahrzeug: CHF 73'969.38 Dienstleistungen Ausland (ohne MwSt) Transportkosten: CHF 1'449.00 Diesel-Zulage: CHF 150.00 Zollpapiere Einfuhr: CHF 199.00 Zollpapiere Ausfuhr: CHF 199.00 Zwischensumme: CHF 1'997.00 Bemessungsgrundlage für die Einfuhr-Mehrwertsteuer Zollwert + Dienstleistungen Ausland: CHF 75'966.38 + Zollgebühr: CHF 20.00 = CHF 75'986.38, gekürzt auf ganze Franken: CHF 75'986.00 + Automobilsteuer: CHF 2'958.78 = Bemessungsgrundlage: CHF 78'944.78 Voraussichtliche Zoll- und Steuerkosten Automobilsteuer (4 %): CHF 2'958.78 Einfuhr-Mehrwertsteuer (8.1 %): CHF 6'394.53 Zwischensumme: CHF 9'353.31 Die deutsche Mehrwertsteuer von EUR 14'847.17 – rund CHF 14'054.18 – fordern Sie nach der Ausfuhr beim Verkäufer zurück. Sie ist in den Importkosten oben nicht enthalten. Beispielwerte, unverbindlich. Massgebend sind der Zolldevisenkurs am Berechnungstag und die definitive Veranlagung durch das BAZG (Eidg. Zoll). **Einfuhr-Mehrwertsteuer und Automobilsteuer bezahlen** Beim Import in die Schweiz fallen zwei Abgaben an: die Automobilsteuer und die Einfuhr-Mehrwertsteuer von 8.1 %. Beide erhebt das BAZG (Eidg. Zoll) bei der Einfuhr; wie sie berechnet werden, steht unter «Zollkosten berechnen». Die Steuern können Sie entweder bequem über unser Zollkonto per Einzahlungsschein begleichen oder bar an der Grenze (Tageslimite beachten). **Dauer für die Erstellung der Einfuhrdeklaration** Für die Erstellung werden zwei Arbeitstage benötigt. Natürlich bietet der Import-Butler auch einen Express-Service auf verlangen an. **Unterlagen für eine Einfuhrdeklaration** Für die Erstellung der Einfuhrdeklaration werden folgende Unterlagen benötigt: Kaufvertrag EG-Übereinstimmungserklärung (COC) ggf. Herkunftsbescheinigung **Zoll Devisenkurs** Dem Kaufbetrag werden die ausländische Mehrwertsteuer abgezogen und zum Schweizer Zoll-Devisekurs in Schweizer Franken umgerechnet. Der Schweizer Nettobetrag wird für die weitere Einfuhrberechnung benötigt. **Was ist die Stammnummer?** Die Stammnummer ist die neunstellige Nummer, mit der ein Fahrzeug in der Schweiz eindeutig identifiziert wird. Sie hat das Format 123.456.789. Vergeben wird sie beim Import durch den Schweizer Zoll (BAZG). Zum ersten Mal erscheint sie auf dem Formular 13.20 A, später steht sie auch im Fahrzeugausweis. Solange ein Fahrzeug nicht verzollt ist, existiert keine Stammnummer. Benötigt wird sie unter anderem für den Versicherungsnachweis, die Anmeldung beim Strassenverkehrsamt und die Motorfahrzeugkontrolle (MFK). Die Nummer bleibt dem Fahrzeug erhalten – auch bei einem Halter- oder Kantonswechsel. ### CO₂-Abgabe **Diese Fahrzeuge sind von der CO2 Abgabe betroffen** Neufahrzeuge, die im Ausland nicht länger als 6 Monate zugelassen waren, oder solche, die zwischen 6 und 12 Monate alt sind und weniger als 5'000 km Laufleistung aufweisen, sind entscheidend für die CO2-Abgabe (CO2-Steuer) beim Import. Massgeblich ist das Datum der Erstzulassung im Vergleich zum Datum des Schweizer Zollstempels auf dem Formular 13.20 A. **CO2 Abgabe berechnen** Die Kosten für die CO2-Abgabe können Sie direkt online mit unserem Importrechner kalkulieren. ### Transport **Abholungstermin beim LKW Transport** Jeweils am Donnerstagmorgen planen wie die Abholung der Fahrzeuge der Folgewoche. Das exakte Ladedatum können wir aufgrund der Verkehrssituation im Ausland nicht bekannt geben. Wir suchen den direkten Kontakt mit Ihrem Verkäufer und planen die Abholung unabhängig. Sobald Ihr Fahrzeug geladen wurde, erhalten Sie umgehend eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass das Fahrzeug vor der Abholung durch unser Transportunternehmen bezahlt sein muss. **Zollkennzeichen** Kaufen Sie Ihr Auto im Ausland und überführen es auf eigener Achse in die Schweiz, wird ein Zollkennzeichen benötigt. Das Kennzeichen mit der roten Plakette verfügt über eine Haftpflichtversicherung das für eine bestimmte Dauer gültig ist. Folgende Laufzeiten werden häufig für die Überführung gekauft: 5 Tage 15 Tage 30 Tage Das Kennzeichen deckt jedoch keine Schäden am eigenem gerade gekauftem Auto. Aus diesem Grund empfiehlt der Import-Butler zusätzlich eine Autoimport Versicherung abzuschliessen. **Transportversicherung** Transporte durch den Import-Butler sind gegen alle Risiken versichert. Sie müssen keine zusätzliche Transportversicherung abschliessen. **Vollmacht für den Transport** Natürlich können wir Ihr Auto beim Verkäufer nicht ohne Ihre Vollmachtsbestätigung abholen. Sobald wir Ihre Auftragsbestätigung erhalten haben, sendet Ihnen ein Import-Butler Mitarbeiter die Vollmacht zur Unterschrift zu. **Geschlossener Autotransport** Um Ihnen möglichst günstig einen Transport in die Schweiz anbieten zu können, werden Fahrzeuge in ganz Deutschland aufgesammelt und eingeführt. Der Sammeltransporter ist ein offener Transport. Natürlich kann Ihnen der Import-Butler auch einen geschlossenen Transport anbieten. Fragen Sie uns einfach. **Kosten für den Autotransport berechnen** Die Kosten für den LKW-Transport hängt von der Distanz ab und können jetzt schnell online und unverbindlich mit dem Transport-Kalkulator für ganz Deutschland berechnet werden. Für Transporte aus Österreich, Frankreich, Italien, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden, Tschechien, Polen, Schweden oder Norwegen helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter. Rufen Sie uns einfach an. **Dauer der Transportabwicklung** Von der Auftragserteilung bis zur Ablieferung an der Import-Butler Sammelstelle in Volketswil dauert es in der Regel 2 Wochen. Der komplette Autoimport dauert jedoch zwischen 3 und 4 Wochen. **Fahrzeug abgeladen** Sobald Ihr Fahrzeug an der Zieladresse angeliefert wurde, erhalten Sie umgehend und automatisiert eine Mitteilung. So wissen Sie stets, wo sich Ihr Fahrzeug zur Zeit befindet. **Transportauftrag erteilen** Nach dem Sie alle Kosten berechnet haben, senden Sie uns einfach online die ausgefüllte Auftragsbestätigung zu. Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns doch bitte an. Wir helfen Ihnen gerne weiter. ### Motorfahrzeugkontrolle (MFK) **MFK nicht bestanden** Bemängelt das Strassenverkehrsamt das Fahrzeug, können Sie entweder eine Reparatur durch unseren Partner veranlassen oder das Fahrzeug in Ihre Wunschgarage auf Ihre Kosten verschieben lassen. **Anhängerkupplung** Kaufen Sie ein Auto im Ausland mit einer Anhängerkupplung, muss diese Vorrichtung extra bei der Schweizer Motorfahrzeugkontrolle geprüft werden. Gerne übernehmen wir diese Prüfung für Sie, lassen Sie es uns einfach wissen. **Aufgebot/Termin zur Motorfahrzeugkontrolle** Ein MFK-Termin kann vor der Anlieferung des Fahrzeuges an der Sammelstelle nicht bekannt gegeben werden. Der Import-Butler erhält teilweise Express-Termine durch das Strassenverkehrsamt, die innerhalb einer Stunde wahrgenommen werden müssen. **Kontrollschildhalter DE/CH** Kaufen Sie ein Auto im Ausland, hat Ihr neues Fahrzeug üblicherweise ausländische Kontrollschildhalter. Diese Kennzeichenhalter sind in einem anderen Format als die Schweizer. Aus diesem Grund benötigen Sie nach der Zulassung einen Schweizer Schildhalter. Gerne montieren wir für Sie die Schweizer Kontrollschildhalter. Lassen Sie es uns einfach wissen. **Gültigkeit der Kontrolle** Wird das Auto über den Import-Butler geprüft, gilt die Zulassungsfähigkeit für die gesamte Schweiz. **Kosten für die Motorfahrzeugkontrolle** Die Kosten für die Motorfahrzeugkontrolle können Sie durch unseren Importrechner kalkulieren. **Dauer der Motorfahrzeugkontrolle (MFK)** Melden Sie Ihr Import-Auto selber zu einem Prüftermin an, kann es je nach Kanton zwischen 5 und 6 Wochen dauern. Wird die Prüfung durch den Import-Butler durchgeführt, dauert die Abwicklung in der Regel 5 bis 10 Arbeitstage. ### IVI-Zulassung **Was ist ein IVI-Fahrzeug?** IVI steht für «Initial Vehicle Information». Als IVI-Fahrzeuge werden importierte Fahrzeuge erfasst, deren technische Daten direkt aus der elektronischen EG-Übereinstimmungsbescheinigung (eCOC) des Herstellers stammen. Eine Schweizer Typengenehmigung ist dafür nicht nötig: Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) übernimmt die Daten elektronisch, und im Fahrzeugausweis steht im Feld 24 «IVI» bzw. «IVIX» anstelle einer Typengenehmigungsnummer. **Welche Fahrzeuge sind IVI-fähig?** Das IVI-Verfahren gilt nur für praktisch neue Fahrzeuge. Vier Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein: Für das Fahrzeug liegt ein eCOC vor, das in der Schweiz registriert ist; die Marke ist beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) für IVI registriert; der Kilometerstand liegt im Zeitpunkt der Einfuhr unter 2'000 km; und die Erstzulassung liegt weniger als ein Jahr vor dem Importdatum. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, läuft die Zulassung über den normalen Weg mit MFK-Prüfung. **Wie läuft die IVI-Zulassung ab?** Nach der Verzollung wird das Fahrzeug mit einer Importmeldung beim ASTRA angemeldet – diesen Schritt übernehmen wir für Sie. Das ASTRA und das Bundesamt für Energie (BFE) erfassen das Fahrzeug anhand des eCOC im CO₂-Vollzug; anschliessend erhalten Sie eine ASTRA-Bestätigung. Damit kann das Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt direkt am Schalter zugelassen werden – ohne technische Prüfung, sofern das Fahrzeug nicht verändert wurde (z. B. Anhängevorrichtung oder nicht originale Felgen). **Für welche Marken ist die vereinfachte IVI-Zulassung möglich?** Das vereinfachte IVI-Verfahren steht für Fahrzeuge zur Verfügung, deren Marke beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) registriert und geprüft ist. Diese Liste pflegt das ASTRA laufend – sie wird bei jeder Aktualisierung unserer Website automatisch übernommen. Aktuell für IVI registriert sind: ABARTH, ALFA ROMEO, ALPINE, AUDI, BMW, CITROEN, CUPRA, DACIA, DS, FIAT, FORD, HONDA, JEEP, LEXUS, LUCID, LYNK&CO, MAN, MAZDA, MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, MINI, NISSAN, OPEL, PEUGEOT, POLESTAR, PORSCHE, RENAULT, SEAT, SKODA, SMART, TESLA, TOYOTA, VOLVO, VW. ### Versicherung **Vertragsdauer der Autoversicherung** Die übliche Vertragsdauer belauft sich auf 3 bis 5 Jahre. Jedoch können Sie auf Verlangen ein „Jährliches Kündigungsrecht“ als Klauseln einbauen lassen. Dadurch können Sie jedes Jahr Ihre Autoversicherung kündigen. **Autoversicherung beantragen** Kontaktieren Sie den Import-Butler und fragen Sie nach einer entsprechenden KFZ Versicherung. Das ganze Team steht Ihnen bei Fragen rund um das Thema Autoversicherung zur Seite. **Versicherungsnachweis erhalten** Ein Versicherungsnachweis wird durch die Versicherungsgesellschaft nach dem Abschluss elektronisch an das Strassenverkehrsamt in Ihrem Wohnkanton übermittelt und ist 30 Tage gültig. Für den Versicherungsnachweis benötigen Sie eine Stammnummer. Diese Nummer wird erst nach dem Import durch den Schweizer Zoll erstellt. **Wechselschild** Ein Wechselschild bezieht sich auf die Konstellation von zwei Fahrzeugen mit dem selben Kontrollschild. Das Schild kann auf beiden Autos nach belieben verwendet werden. Mehr als zwei Fahrzeuge können nicht mit dem selben Kontrollschild zugelassen werden. **Kontrollschildnummer behalten** Wenn Sie ein Auto in der Schweiz zugelassen haben und bereits ein Kennzeichen besitzen, können Sie Ihre Nummer auch für Ihr neues Fahrzeug aus dem Ausland verwenden. Teilen Sie Ihrer Versicherung lediglich mit, dass der Versicherungsnachweis auf ein bestehendes Kontrollschild lauten soll. **Autoversicherung kündigen** Eine Autoversicherung können Sie bei folgenden Bedingungen kündigen: Prämienerhöhung: Innerhalb von 30 Tagen ab Bekanntgabe Fahrzeugwechsel: Kaufen Sie ein neues Auto, können Sie ohne eine Frist die Versicherung wechseln. Die bereits bezahlte Jahresprämie wird Ihnen wieder zurückerstattet. Schadenfall: Sind Sie in nach einem Schadenfall der durch die Versicherung gedeckt wurde nicht zufrieden, können Sie innerhalb von 14 Tagen kündigen **Obligatorische Autoversicherung** In der Schweiz ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung obligatorisch. Ohne einen entsprechenden Nachweis kann kein Fahrzeug zugelassen werden.