Ein rotes Auto parkt unter einer Brücke.

Autoverzollung Schweiz: Zolldeklaration für den Auto-Import aus Deutschland

Erfahren Sie, wie Sie Ihr Fahrzeug in die Schweiz einführen und die richtige Zollanmeldung für den Auto-Import erhalten.

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Verzollungs-Leitfaden: Ihr Auto aus Deutschland in die Schweiz importieren

Bevor Sie ein Auto definitiv in die Schweiz einführen und eine Zulassung in der Schweiz beantragen können, muss Ihr Fahrzeug zuerst verzollt werden. Dieser Autoimport-Prozess besteht aus zwei wesentlichen Schritten.

Im ersten Schritt wird das Auto beim deutschen Zoll angemeldet und ausgeführt. So können Sie die in Deutschland bereits bezahlte Mehrwertsteuer später beim Autoverkäufer zurückfordern.

Der zweite Schritt betrifft die Einfuhr-Verzollung beim Schweizer Zollamt. Hier fallen die Schweizer Mehrwertsteuer und Automobilsteuer an. Die Kosten hierfür, oft in CHF ausgewiesen, können Sie entweder direkt an der Zollstelle bezahlen oder bequem über den Import-Butler.

Der Import-Butler hilft Ihnen, die Einfuhrkosten zu berechnen. Nach der Berechnung erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen, die Sie für die Ausfuhr aus Deutschland und die anschliessende Einfuhr in die Schweiz benötigen.

Schritte zur optimalen Auto-Verzollung von Deutschland in die Schweiz

Auto aus Deutschland in die Schweiz verzollen: Kostenbeispiel

Die Verzollung und Einfuhr eines Fahrzeugs von Deutschland in die Schweiz beinhaltet verschiedene Posten, die zu den Gesamtkosten beitragen. Ob traditionelles Fahrzeug oder Elektroauto, die Kosten variieren je nach Art des Fahrzeugs und weiteren Faktoren.

Hier präsentieren wir ein detailliertes Berechnungsbeispiel, um Ihnen einen Überblick über die möglichen Kosten zu geben.

Posten Betrag in € Betrag in CHF
Netto-Fahrzeugpreis in Deutschland € 20’000
Wechselkurs (Zolldevisenkurs) 1 € = 1.10 CHF
Fahrzeugpreis in CHF CHF 22’000
Mehrwertsteuer (8.1 %) CHF 1’694
Automobilsteuer (4 %) CHF 880
Gesamtkosten inkl. Zölle & Steuern CHF 25’024

Kosten für die Auto-Zolldeklaration

Schweizer Einfuhrdeklaration

CHF19900
  • Dokumente elektronisch erhalten
  • E-Dec Anmeldung
  • 1 Arbeitstag-Express-Service
  • Einfuhrberatung

Aus- und Einfuhrdeklaration

CHF39800
  • Komplette Dokumente
  • E-Dec Anmeldung
  • 1 Arbeitstag-Express-Service
  • Aus- und Einfuhrberatung

Ausfuhrdeklaration

CHF19900
  • 1 Arbeitstag-Express-Service
  • Ausfuhrberatung


Verzollung beim Autoimport:
Fragen zur Einfuhr von Fahrzeugen aus Deutschland in die Schweiz

Der Zolldevisenkurs, oft einfach als Devisenkurs bezeichnet, ist ein von Zollbehörden festgelegter Wechselkurs, der verwendet wird, um den Wert von importierten und exportierten Waren in die Landeswährung umzurechnen. Er dient als Grundlage für die Berechnung von Zöllen, Steuern und anderen Import- oder Exportgebühren.

In der Praxis bedeutet das Folgendes: Wenn Sie beispielsweise ein Auto in Euro kaufen und es in ein Land importieren, das in einer anderen Währung abrechnet (z. B. Schweizer Franken in der Schweiz), dann muss der Wert dieses Produkts in die lokale Währung umgerechnet werden, um die anfallenden Zölle und Steuern korrekt berechnen zu können. Dabei wird nicht unbedingt der tagesaktuelle Wechselkurs am freien Markt verwendet, sondern der von den Zollbehörden festgelegte Zolldevisenkurs.

Der Zolldevisenkurs kann sich von den Marktkursen unterscheiden und wird in regelmässigen Abständen, von den Zollbehörden aktualisiert. Dies gewährleistet eine gewisse Vorhersehbarkeit und Konsistenz in der Zollabwicklung, auch wenn sich die Marktkurse täglich ändern können.

Wenn Sie spezifische Informationen zum aktuellen Zolldevisenkurs in einem bestimmten Land oder für eine bestimmte Währung benötigen, sollten Sie die offizielle Website oder den Kontaktpunkt der Zollbehörde dieses Landes konsultieren.

Die Automobilsteuer wird in der Schweiz für Personenwagen erhoben und beträgt 4 % (Stand 05.2024). Die Basis der Berechnung ist der Schweizer Nettobetrag nach der Umrechnung mit dem Zolldevisenkurs.

Die Mehrwertsteuer (oft auch MWST abgekürzt) ist eine indirekte Steuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. In der Schweiz wird sie beim Import von Waren, wie zum Beispiel einem „Auto aus Deutschland“, auf den Wert der eingeführten Ware erhoben. Der aktuelle Mehrwertsteuersatz (8.1 %) in der Schweiz kann variieren, und es ist wichtig, beim Autoimport den jeweils gültigen Satz zu berücksichtigen.

Die Kosten für die Verzollung eines Autos in der Schweiz setzen sich aus verschiedenen Gebühren zusammen.

Hauptbestandteile sind die schweizerische Mehrwertsteuer, und die Automobilsteuer. Die exakten Kosten hängen vom Fahrzeugwert, Typ und Gewicht ab. Zusätzlich können beim Autoimport Gebühren für Verzollungsdienste oder zusätzliche Abgaben anfallen. Es wird empfohlen, bereits vor dem Autoimport eine genaue Kostenberechnung durchzuführen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Der Einfuhrzoll in der Schweiz variiert je nach Produktkategorie. Für Autos ist es wichtig, zwischen der schweizerischen Mehrwertsteuer und dem eigentlichen Zoll zu unterscheiden. Während die Mehrwertsteuer in der Regel einen festen Prozentsatz des Kaufpreises beträgt, kann der Zoll je nach Fahrzeugtyp variieren. Um die genauen Zollgebühren für das „Autoimportieren“ zu erfahren, bieten wir einen eigenen kostenlosen Kalkulator an.

Ein „Auto“, das „definitiv in die Schweiz“ importiert wird, muss nach der erfolgreichen Verzollung beim zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamt angemeldet werden. Dies sollte in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach der Einfuhr geschehen. Vor der Anmeldung muss das Fahrzeug oft einer Motorfahrzeugkontrolle (MFK) vorgeführt werden, um die Einhaltung der schweizerischen Vorschriften zu bestätigen.

Wenn Sie ein Auto aus Deutschland für den Export, beispielsweise „nach der Schweiz“, anmelden möchten, müssen Sie das Fahrzeug zuerst bei der zuständigen Zulassungsstelle abmelden. Hierbei erhalten Sie Exportkennzeichen und einen Ausfuhrnachweis. Dieser Nachweis ist notwendig, um bei der Ausreise aus Deutschland und der Einfuhr in ein anderes Land, wie der Schweiz, die Mehrwertsteuer zurückerstattet zu bekommen. Es ist wichtig, alle relevanten Fahrzeugdokumente und Nachweise bei sich zu haben, insbesondere wenn man plant, das „Auto von Deutschland in die Schweiz“ zu überführen.

Ein EUR.1 ist ein Ursprungszeugnis, das bescheinigt, dass die Waren, die in bestimmte Länder exportiert werden, in der EU oder in einem der mit der EU assoziierten Länder hergestellt wurden. Bei der Einfuhr von Fahrzeugen in die Schweiz kann das Vorlegen eines EUR.1 Dokuments unter Umständen zu Zollvergünstigungen führen, insbesondere wenn es ein Freihandelsabkommen gibt.

Die EORI-Nummer ist eine spezielle Zollnummer für deutsche Unternehmen, die mehrwertsteuerpflichtig sind. Bei der Ausfuhr von Autos nach der Schweiz wird diese Nummer der zuständigen Zollstelle gemeldet. Sie dient zur Rückerstattung der deutschen Mehrwertsteuer. Ohne diese Nummer kann kein korrekter Nachweis der Ausfuhr aus Deutschland in die Schweiz vorgelegt werden.

Nachdem Sie ein Auto aus Deutschland in die Schweiz eingeführt haben, stellt der Schweizer Zoll eine Einfuhrbestätigung aus. Mit dieser Bestätigung können Sie die Mehrwertsteuer, die Sie bereits beim Kauf entrichtet haben, beim Autohändler in Deutschland zurückfordern.

Die in Deutschland bereits entrichtete Mehrwertsteuer wird nach dem Auto-Import in die Schweiz durch den Autoverkäufer zurückerstattet.

Mit der Einfuhrbestätigung des Schweizer Zolls können Sie die Mehrwertsteuer vom Autohändler in Deutschland zurückfordern.

Die Herkunftsbescheinigung wird vom Autohersteller ausgestellt und belegt die Fahrzeugproduktion innerhalb von Europa. Für den Autoimport aus Deutschland in die Schweiz wird diese Bescheinigung benötigt, insbesondere zur Erstellung des EUR.1 Dokuments.

Die Einfuhrkosten (Automobilsteuer und Mehrwertsteuer) können direkt bei der zuständigen Zollstelle bar bezahlt werden. Beachten Sie das Tageslimit Ihrer Karte. Alternativ können Sie auch über einen Einzahlungsschein beim Import-Butler die Kosten entrichten.

Für die Einfuhrdeklaration Ihres Fahrzeugs aus Deutschland benötigen Sie:

– Kaufvertrag
– EG-Übereinstimmungserklärung (COC)
– Herkunftsbescheinigung / EUR.1 (falls zutreffend)

Die Zollanmeldung für Ihr importiertes Fahrzeug aus Deutschland wird in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen erstellt. Ein Express-Service wird auf Verlangen über den Import-Butler angeboten.

Ja, die Verzollung kann auch beim Binnenzollamt durchgeführt werden. Es wird jedoch empfohlen, die Einfuhr und Verzollung direkt beim Hauptzollamt vorzunehmen, wenn Sie Ihr Auto definitiv in die Schweiz überführen möchten.

Zolldeklaration für die Auto-Einfuhr in die Schweiz bestellen

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