CO2 Abgabe bei einem Auto-Import in die Schweiz
Wenn Sie ein Auto in die Schweiz importieren, das im Ausland weniger als 6 Monate zugelassen war oder mehr als 6 Monate, aber jünger als 12 Monate mit weniger als 5’000 km Laufleistung, unterliegt es gemäss der CO2-Verordnung der CO2-Steuer in der Schweiz.
CO2-Abgabe-Leitfaden: Berechnen der CO2-Steuer beim Autoimport in die Schweiz
Ein Autoimport in die Schweiz kann eine komplizierte Angelegenheit sein, besonders wenn es um das Thema CO2-Abgabe geht. Diese wurde seit Juli 2012 in der Schweiz eingeführt, mit dem Hauptziel, den CO2-Ausstoss von hier zugelassenen Fahrzeugen zu reduzieren.
Die CO2-Steuer wird ein relevantes Thema, wenn Sie ein Auto in die Schweiz einführen, das nicht länger als 6 Monate im Ausland zugelassen war oder zwischen 6 und 12 Monaten alt ist und weniger als 5’000 km hat. Dabei ist das Datum der Erstzulassung im Vergleich zum Schweizer Zollstempel auf dem Formular 13.20 A ausschlaggebend.
Hier kommt Import-Butler ins Spiel. Als Ihr zuverlässiger Autoimport-Dienstleister bieten wir Ihnen Unterstützung und Klarheit in diesem komplexen Prozess. Mit unserem kostenlosen Online-Rechner können Sie ganz einfach Ihre voraussichtliche CO2-Abgabe einschliesslich möglicher Boni und Rabatte berechnen.
Der CO2-Ausstoss und das Gewicht des Fahrzeugs sind entscheidend für die Berechnung der Abgabe. Die genauen Tarife und wie diese berechnet werden, können variieren, aber unser Rechner nimmt Ihnen diese Arbeit ab. Einfach die Daten Ihres Fahrzeugs eingeben und Sie erhalten eine klare Vorstellung von den zu erwartenden Kosten.
Die Abwicklung der CO2-Steuer
Die CO2 Börse AG erleichtert die Abwicklung enorm. Nach dem Auto Import in die Schweiz schicken Sie einfach die nötigen Fahrzeugdokumente (13.20 A Zolldokument und EG-Übereinstimmungserklärung COC) an die CO2 Börse AG.
Diese überprüft dann alles und wickelt sämtliche Schritte mit der zuständigen Bundesstelle „ASTRA CO2 STEUER“ ab. In der Regel ist alles zwischen 3 und 5 Arbeitstagen erledigt.
Ausnahmen von der CO2-Abgabe: Diese Fahrzeuge sind in der Schweiz befreit
Fahrzeuge, die im Ausland nicht länger als 6 Monate zugelassen waren oder zwischen 6 und 12 Monate alt sind und weniger als 5’000 km Laufleistung aufweisen, sind von der CO2-Abgabe beim Import in die Schweiz betroffen. Es existieren jedoch spezifische Ausnahmen gemäss der aktuellen Regelung:
- Diplomaten und internationale Organisationen: Fahrzeuge von Diplomaten, Konsularbeamten und Mitgliedern internationaler Organisationen sind in der Schweiz von der CO2-Abgabe ausgenommen.
- Wohnmobile: Trotz ihrer Grösse sind Wohnmobile und Wohnwagen oftmals nicht von der CO2-Steuer betroffen.
- Spezialfahrzeuge: Fahrzeugtypen für spezielle Aufgaben können ebenfalls von der CO2-Abgabe befreit sein.
CO2-Abgabe beim Autoimport: Die häufigsten Fragen und Antworten
Die CO2 Börse AG
Seit ihrer Gründung im Juli 2012 ist die CO2 Börse AG bekannt für ihre Expertise und Professionalität. Das spiegelt sich in der hohen Kundenzufriedenheit und den langjährigen Kundenbeziehungen wider. Mit der Entwicklung einer spezialisierten Autoimport-Plattform für Grossimporteure sorgt die CO2 Börse AG für eine effiziente Abwicklung und genaues Monitoring der CO2-Abgaben. Daher empfehlen auch Energie Schweiz und verschiedene Schweizer Strassenverkehrsämter die Dienste der CO2 Börse AG. Mehr über die CO2 Börse AG
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CO2-Abgabe beim Autoimport in die Schweiz
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