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Import-Auto in der Schweiz zulassen: Ihr Weg zum Schweizer Kontrollschild

Starten Sie Ihren nahtlosen Übergang auf Schweizer Strassen nach einem Autoimport. Unsere Experten für die Strassenzulassung führt Sie durch jeden Schritt, von den nötigen Dokumenten bis zur erfolgreichen Anmeldung.

Import butler - Autoimport Dienstleistungen proven expert

Fahrzeugimport und Anmeldung in der Schweiz: Ihr Guide zur Strassenzulassung

  1. Import & Zoll: Bevor Sie Ihr Import-Auto in der Schweiz zulassen können, müssen Sie es zuerst in die Schweiz einführen und alle erforderlichen Zollformalitäten klären. Dazu gehört auch das Formular 13.20 A, das vom Schweizer Zoll ausgestellt wird.
  2. Motorfahrzeugkontrolle (MFK): Vor der Schweizer Zulassung Ihres Import-Autos muss es einer Motorfahrzeugkontrolle (MFK) unterzogen werden. Diese gewährleistet, dass das Fahrzeug den Sicherheits- und Umweltstandards der Schweiz gerecht wird.
  3. Kontrollschild & Anmeldung im Kanton: Nach erfolgreicher MFK ist die Beantragung eines Schweizer Kontrollschilds und die Zulassung in Ihrem Wohnkanton der nächste Schritt. Jeder Kanton hat eigene Regularien. Doch mit dem Import-Butler an Ihrer Seite wird dieser Prozess deutlich vereinfacht. Unabhängig von Ihrem Wohnkanton stehen wir Ihnen zur Seite und helfen, das Import-Zulassungsdossier zu erstellen und den Gang zur Zulassungsstelle für Sie zu erleichtern.

Ihre Optionen: So wird Ihr Fahrzeug nach dem Import in der Schweiz zugelassen

In der Schweiz existieren Grundsätzlich drei verschiedene Zulassungsarten beim Auto-Import.

  • Neuzulassung: Ein frisches, blinkendes Schweizer Kontrollschild wartet auf Ihr neues Auto.

  • Fahrzeugwechsel: Geben Sie Ihrem importierten Auto das Kontrollschild Ihres alten Fahrzeugs.

  • Wechselschild: Ihr aktuelles und Ihr neues Fahrzeug teilen sich dasselbe Kontrollschild. Praktisch, nicht wahr?

Fahrzeug-Import in die Schweiz: Wichtige Dokumente für die Zulassung

Wenn Sie ein Fahrzeug definitiv in die Schweiz einführen und anmelden möchten, sollten Sie sicherstellen, dass alle notwendigen Dokumente bereitstehen. Besonders kritisch für den Import und die spätere Zulassung in Ihrem Kanton sind:

  • Der deutsche Fahrzeugbrief und -schein: Dies dient als Nachweis über die Herkunft und Spezifikationen Ihres Fahrzeugs.
  • Das Formular 13.20 A, ausgestellt vom schweizerischen Zoll: Dies ist ein kritischer Schritt beim Importieren eines Fahrzeugs in die Schweiz, da es die Verzollung bestätigt.
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC): Dieses Dokument bestätigt, dass das Fahrzeug den geltenden EU-Normen entspricht.
  • Sollte Ihr Fahrzeug noch mit deutschen Kontrollschildern ausgestattet sein, ist es wichtig, diese ebenfalls mitzubringen, wenn Sie das Fahrzeug in der Schweiz anmelden.

Die erfolgreiche Zulassung Ihres importierten Fahrzeugs hängt von diesen Dokumenten ab, sowie der Übereinstimmung mit den schweizerischen Vorschriften und Typengenehmigungen. Bei Fragen oder Unsicherheiten zum Autoimport und zur Zulassung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen zur Strassenzulassung von Import-Autos in der Schweiz

Das Strassenverkehrsamt ist in jedem Kanton in der Schweiz vertreten. Um das genaue Amt in Ihrem Kanton zu finden, besuchen Sie die offizielle Website des jeweiligen Kantons oder suchen Sie online nach „Strassenverkehrsamt [Ihr Kanton]“.

Nein, dies ist zurzeit nicht möglich.

Für die Erstzulassung eines Import-Autos benötigen Sie folgende Unterlagen im Original:

Ja, der Import-Butler bietet einen umfassenden Service für die Fahrzeugzulassung in der Schweiz an. Wir übernehmen den gesamten Anmeldeprozess für Sie, egal in welchem Kanton Sie wohnen.

Nachdem das Fahrzeug bei der Motorfahrzeugkontrolle geprüft wurde, dauert die Zulassung über den Import-Butler zwischen 2 und 3 Arbeitstage.

Ob Sie ein Fahrzeug in der Schweiz nach dem Import zulassen können, entscheidet die Motorfahrzeugkontrolle nach der Prüfung. Bei Fragen empfehlen wir zuerst das Strassenverkehrsamt zu kontaktieren.

Für eine erfolgreiche Zulassung eines Import-Autos in der Schweiz sind die Einhaltung der Abgasnormen und Emissionsvorschriften entscheidend. Hier sind einige wichtige Punkte dazu:

  1. Aktuelle Abgasnormen: Seit 2015 entspricht die Schweiz den Euro-6-Abgasnormen der EU für neu zugelassene Personenwagen. Dies bedeutet, dass Dieselfahrzeuge den Stickoxid-Ausstoss von 80 mg/km und Benzinmotoren mit Direkteinspritzung einen Partikelausstoss von 6×10^11 Partikeln/km nicht überschreiten dürfen.
    • Für neue Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Klassen M und N1): Euro 6d.
    • Für neue schwere Nutzfahrzeuge (Klassen N2, N3, M2, M3): Euro VI-E.
    • Für Motorräder, Dreirad- und Vierradfahrzeuge (Klassen L): Euro 5.
  2. Ältere Fahrzeuge: Für ältere Fahrzeuge, die bereits vor Einführung der neueren Abgasnormen produziert wurden, gelten die zum Produktionszeitpunkt geltenden Vorschriften. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass jedes ältere Fahrzeug in der Schweiz zugelassen werden kann. Es müssen immer noch bestimmte Grenzwerte eingehalten werden.
  3. CO2-Emissionen: Die Schweiz hat sich zum Ziel gesetzt, den CO2-Ausstoss neuer Personenwagen zu reduzieren. Daher gibt es zusätzlich zu den Abgasnormen auch CO2-Emissionsziele. Der durchschnittliche CO2-Ausstoss für neue Personenwagen sollte 95 Gramm pro Kilometer bis 2020 nicht überschreiten.
  4. Import aus Nicht-EU-Ländern: Beim Import von Fahrzeugen aus Ländern ausserhalb der EU ist besondere Vorsicht geboten. Viele dieser Länder haben weniger strenge Abgasnormen. Ein Import-Fahrzeug aus diesen Ländern muss dennoch die schweizerischen Abgasnormen erfüllen, was ggf. kostenintensive technische Anpassungen erforderlich macht.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Import-Fahrzeug den schweizerischen Abgasnormen entspricht, empfiehlt es sich, sich vor dem Import beraten zu lassen. Dies vermeidet unangenehme Überraschungen und möglicherweise hohe Nachrüstungskosten.

Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (COC) genannt, ist ein Dokument, das bestätigt, dass das Fahrzeug den europäischen Standards entspricht. Es ist ein essentieller Bestandteil des Anmeldeprozesses für Importfahrzeuge in der Schweiz.

Das Formular 13.20 A wird vom Schweizer Zoll ausgestellt und bestätigt, dass alle Zollgebühren für das importierte Fahrzeug entrichtet wurden. Ohne dieses Dokument kann die Zulassung nicht durchgeführt werden.

Die Kosten variieren je nach Kanton und Fahrzeugtyp. Neben den Gebühren für die Anmeldung können auch Kosten für die Typengenehmigung, die MFK oder andere notwendige Überprüfungen anfallen.

Interessierte können über die Auktionsplattform des Strassenverkehrsamtes eine spezifische Kontrollschildnummer ersteigern. Die Kosten hierfür können variieren, je nach Beliebtheit der Nummer.

Mit einem ausländischen Kennzeichen dürfen Sie grundsätzlich bis zu einem Jahr in der Schweiz fahren, sofern Sie keinen festen Wohnsitz in der Schweiz haben. Bei einem festen Wohnsitz oder nach Ablauf des Jahres müssen Sie das Fahrzeug in der Schweiz anmelden und ein schweizerisches Kontrollschild erwerben.

Bevor ein Fahrzeug in der Schweiz zugelassen wird, muss es versichert sein. Die Versicherungsgesellschaft übermittelt in der Regel den Versicherungsnachweis elektronisch an das Strassenverkehrsamt.

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