Stand: März 2023

1 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgende «AGB» genannt) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die über den Onlineshop www.import-butler.ch und www.co2-boerse.ch abgeschlossen werden (nachfolgende je einzeln «Onlineshope» genannt). Beide Onlineshops werden von der CO2 Börse AG betrieben (nachfolgend CO2 Börse genannt).

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auf für sämtlichen Rechtsgeschäfte, die im Rahmen des Händlerprogrames der CO2 Börse (nachfolgenden «Händlerprogramm» genannt) abgeschlossen werden.

Die CO2 Börse AG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden können. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nicht anerkannt.

Lieferungen erfolgen ausschliesslich an Adresse in der Schweiz oder in Liechtenstein.

Bestellungen in nicht handelsüblichen Mengen können ohne Begründung abgelehnt werden.

2 Information

2.1 Produkte und Preise

Abbildungen von Produkten und Darstellung von Diensleistungen in Werbung, Prospekten, Onlineshop usw. dienen der Illustration und sind unerbindlich.

Alle im Onlineshop publizierten Verkaufspreise stellen Nettopreise dar, in denen die Mehrwertsteuer, Zollgebühren, allfällige vorgezogene Recyclinggebühren (vRG), Lieferkosten und sämtliche weitere allfälligen Abgaben, Gebühren oder Kosten nicht enthalten sind und separat ausgewiesen werden. CO2 Börse AG behält sich das Recht vor, die Preise der angegebenen Produkte und Dienstleistungen jederzeit zu ändern. Massgebend für das Zustandekommen des Kaufvertrags ist der Preis im Onlineshop zum Zeitpunkt der Bestellung.

Bestellt die Kundschaft bei einem Händler mit Sitz im Ausland, der nicht im Schweizer Mehrwertsteuerregister eingetragen ist, so ist die Kundschaft als Importeurin der vom Händler gelieferten Produkte Schuldnerin der Schweizer Mehrwert- und Einfuhrsteuer sowie allfälliger Zollabgaben. Die Kundschaft ermächtig und beauftragt hiermit die CO2 Börse AG (oder einen von CO2 Börse AG damit beauftragten Dritten), die Einfuhrzollanmeldung der vom Händler gelieferten Produkte in der Schweiz im Namen und im Auftrag der Kundschaft vorzunehmen und die Schweiz Eingangsabgaben (Einfuhrsteuer und allfällige Zollabgaben) zu entrichten. Die zu erwartenden Schweizer Eingangsabgaben bezahlt die Kundschaft im Voraus an CO2 Börse. Eine allfällige Differenz zu den effektiv angefallenen Schweizer Eingangsabgaben wird der Kundschaft erstattet. Die Kundschaft hat Beanstandungen hinsichtlich des Einfuhrabgabenbescheids innert sieben (7) Arbeitstagen nach Erhalt bzw. Abrufbarkeit zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückgriff der Kundschaft auf die CO2 Börse AG für allfällige Mängel des Einfuhrabgabenbescheids ausgeschlossen.

2.2 Verfügbarkeit und Lieferzeit

Die CO2 Börse AG hängt bei der Mehrzahl der geleisteten Dienstleistungen von externen Anbietern ab, deren Verfügbarkeit und Lieferzeit ausserhalb des Einflussbereichs der CO2 Börse AG liegen. Insbesondere sind dies Strassenverkehrsämter, Zollämter, und Händler im In- und Ausland. Alle Angaben zu Verfügbarkeit und Lieferzeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.

2.3 Zusatzdienstleistungen: Montage und Entsorgung

Die Montage beinhaltet das Liefern, Auspacken und Montieren der bestellten Produkte inkl. Der Rücknahme des Verpackungsmaterials.

3 Vertragsabschluss

Die Produkte und Preis im Onlineshop gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe.

Der Kaufvertrag kommt für Produkte und Dienstleistungen der CO2 Börse AG mit der CO2 Börse AG zustande, sobald die Kundschaft im Onlineshop, in einer der Geschäftsstellen, per Telefon oder E-Mail ihre Bestellung aufgibt (nachfolgende «Kaufvertrag» genannt).

Für Produkte und Dienstleistungen, welche ein Dritter anbietet, kommt der Vertrag unmittelbar zwischen dem Dritten und der Kundschaft zustande. Die CO2 Börse AG ist in diesem Fall stets nur als Vermittlerin und Dienstleisterin für den Dritten tätig, wird aber selber nicht zum Vertragspartner der Kundschaft.

4 Lieferung / Abholung

Wenn nicht anders vereinbart, wird der Kunde nach Erfüllung aller vertraglich vereinbarten Dienstleistungen telefonisch oder schriftlich informiert, und kann sein Fahrzeug oder Gefährt an der Sammelstelle der CO2 Börse AG in Volketswil abholen.

Wünscht der Kunde eine Lieferung seines Fahrzeugs oder Gefährts an eine andere Adresse, muss dies separat vereinbart werden und der Kunde trägt die entstehenden Zusatzkosten. Die Lieferadresse muss in der Schweiz oder in Liechtenstein sein und per LKW gut erreichbar sein. Ist dies nicht der Fall, trägt der Kunde allfällige Zusatzkosten. Bei Anlieferung muss der Kunde zwecks Übergabe vor Ort sein. Nimmt der Kunde die bestellten Produkte am vereinbarten oder angezeigten Liefertermin nicht entgegen, kann die CO2 Börse AG das Produkt auf Kosten des Kunden wieder zurück an die Sammelstelle der CO2 Börse AG bringen. Eine erneute Lieferung ist unabhängig von der ersten Lieferung wieder kostenpflichtig.

5 Prüfpflicht

Der Kunde hat Fahrzeuge, für die er Dienstleistungen der CO2 Börse AG in Anspruch nimmt, vorderhand zu prüfen, allfällige Schäden zu dokumentieren, und diese Schäden der CO2 Börse mit Auftragserteilung zu melden. Die Kundschaft hat gelieferte oder angeholte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lieferschäden zu prüfen.

Lieferschäden, Falsch- und unvollständige Lieferungen sind innert 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Abholung respektive Zustellung zu melden. Ein Fahrzeug mit einem potenziellen Lieferschaden darf nicht in Betrieb genommen werden.

6 Gewährleistung

6.1 Grundbestimmungen

Die CO2 Börse AG übernimmt während zwei Jahren nach der Lieferung bzw. Abholung durch den Kunden die Garantie auf die Mängelfreiheit der geleisteten Dienstleistung bzw. des bestellten Produktes. Dies betrifft explizit die bei der CO2 Börse AG bestellten Produkte und Dienstleistungen, nicht etwaige Fahrzeug, auf denen eine oder mehrere Dienstleistungen erbracht wurden. Die Garantiedauer läuft ungeachtet der Erbringung allfälliger Garantieleistungen weitere. Die CO2 Börse AG kann die Garantie wahlweise durch

  • Kostenlose Reparatur (ursprüngliche Garantiefrist läuft auf gesamtem Produkt weiter);
  • Teilweisen oder vollständigen Ersatz durch ein gleichwertiges gebrauchtes/repariertes Produkt;
  • Ersatz durch ein neues Produkt;
  • Gutschrift zum Tagespreis, (maximal den Verkaufspreis im Zeitpunkt der Bestellung); oder
  • Minderung erbringen.

Verschleissteile wie insbesondere Batterien, Akkus, Netzkabel, Adapter, Leuchtmittel sowie Softwareprobleme sind ausgenommen. Im Übrigen gelten die Haftungsausschlüsse gemäss Ziffer 7.

7 Haftung und Haftungsausschlüsse

7.1 Haftung

Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet die CO2 Börse AG in keinem Fall für (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbar Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (iii) nicht realisierte Einsparungen, (iv) Schäden aus Lieferverzug sowie (b) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von CO2 Börse AG oder Subunternehmer, sei dies vertraglich oder ausservertraglich.

Im Übrigen lehnen die CO2 Börse AG bzw. Subunternehmer die Haftung bei Vorliegen höherer Gewalt, insbesondere Elementar- und Feuchtigkeitsschäden usw. ab, welche nicht durch die CO2 Börse AG zu vertreten sind.

7.2 Haftungsbeschränkungen

Die CO2 Börse AG schliesst uneingeschränkt jede Haftung für Verluste bzw. Schäden irgendwelcher Art aus – sei es für direkte, indirekte oder Folgeschäden – die sich aus der Benützung der bzw. des Zugriffs auf die Websites der CO2 Börse AG oder aus Links zu Websites dritter ergeben sollten. Die CO2 Börse AG garantiert nicht, dass die einzelnen Teile ihrer Website fehlerlos funktionieren. Zudem lehnt die CO2 Börse AG jede Haftung für die Manipulationen am EDV-System des internet-Benutzers durch Unbefugte ab.

8 Zahlungen

8.1 Allgemeines

Zahlungen müssen in der Währung der Rechnung geleistet werden. Bei Vorauskasse erfolgt die Lieferung erst nach Eingang der Zahlung. Bei Kauf auf Rechnung ist die Kundschaft verpflichtet, den Rechnungsbetrag innert 10 Kalendertagen nach Erhalt der Lieferung ohne jeglichen (Skonto-)Abzug zu begleichen.

8.2 Zahlungsverzug

Kommt die Kundschaft ihren Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, werden alle offenen Beträge, welche die Kundschaft der CO2 Börse AG unter irgendeinem Titel schuldet, sofort fällig und die CO2 Börse AG kann diese sofort einfordern und weitere Lieferungen einstellen.

Die CO2 Börse AG erhebt für die 2. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 20,– und für die 3. Mahnung einen Umtriebsentschädigung von CHF 50,–. Bei erfolgloser Mahnung können die Rechnungsbeträge an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abgetreten werden. In diesem Fall kann zusätzlich ein effektiver Jahreszins von 15% auf dem geschuldeten Rechnungsbetrag ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden. Die mit dem Inkasso beauftragte Firma wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.

9 Änderungen der Bestellung oder Stornierung

Bestellungen verpflichten die Kundschaft zur Abnahme der Produkte und Leistungen. Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen der Kundschaft kann die CO2 Börse AG nach freiem Ermessen akzeptieren und eine Umtriebsentschädigung von 20% des stornierten Bestellwerts, mindestens aber CHF 120,– in Rechnung stellen.

Tritt nach einer Bestellung bzw. dem Vertragsabschluss gemäss Kapitel 3 eine (Teil-)Lieferunmöglichkeit (auflösende Bedingung) ein, wird die Kundschaft umgehend per telefonisch oder per E-Mail informiert. Falls die Kundschaft bereits bezahlt hat, wird ihr dieser Betrag zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird die Kundschaft von der Zahlungspflicht befreit. Weitere Ansprüche wegen Lieferverzug oder Ausfall der Lieferung sind ausgeschlossen.

10 CO2 Abtretung

Die CO2 Börse AG verwaltet einen beim BFE registrierten CO2 Pool und kauft und verkauft CO2-Abtretungen von Neufahrzeuge. Damit die Abtretung des CO2 eines Fahrzeuges in einen Pool gültig ist, muss das Fahrzeug im selben Jahr wie es abgetreten wurde bei einem Schweizer Strassenverkehrsamt zugelassen werden und während eines Jahres zugelassen bleiben. Der Kunde verpflichtet sich, die abgetretenen Fahrzeuge in derselben Kategorie, die er beim Kauf oder Verkauf angegeben hat (N1, M1, etc.) und im selben Jahr, in dem die Abtretung stattfindet, bei einem Schweizer Strassenverkehrsamt zuzulassen und während eines Jahres nicht abzumelden. Sollte das Bundesamt für Energie die Abtretung aufgrund von Nicht-registrierung oder zu früher Abmeldung als nichtig erklären kann die Abtretung nicht rückgängig gemacht werden und es gelten folgende Regeln:

  • Hat die CO2 Börse AG eine Gutschrift für CO2 ausgestellt haben, muss der Kunde den gutgeschriebenen Betrag zurückbezahlen.
  • Hat die CO2 Börse AG eine Rechnung für die Abtretung eines Fahrzeugs erstellt, stellt die CO2 Börse jedes Jahr in dem das Fahrzeug nicht zugelassen wurde eine erneute Rechnung für die in dem Jahr aufgrund von Gewicht und Ausstoss neu berechnete Menge CO2 zum gleichen Grammpreis aus, bis das Fahrzeug eingelöst wurde.

11 Weitere Bestimmungen

11.1  Teilungültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.

11.2 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der CO2 Börse AG und der Kundschaft unterstehen materiellem Schweizer Recht. Das Wiener Kaufrecht ist nicht anwendbar.

Winterthur ist ausschliesslicher Gerichtsstand.

11.3 Urheberrechtlicher Hinweis

Sämtliche Rechte, namentlich Urheberrechte, an diesen AGB liegen bei der CO2 Börse AG. Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitig Verwendung ist untersagt und nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung von CO2 Börse AG zulässig. Bei einem Verstoss gegen diese Vorgabe behält sich CO2 Börse AG sämtliche rechtlichen Schritte vor.