Häufige Fragen
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den Autoimport in die Schweiz – von Zoll und Steuern über Transport bis zur Zulassung.
Allgemein
Auto im Ausland suchen
1. Mehrwertsteuer ausweisbar Im Auto-Angebot sollte der Vermerk „Mehrwertsteuer ausweisbar“ ersichtlich sein. Warum? Beinhaltet das Angebot keine Mehrwertsteuer, kann auch keine nach dem Autoimport zurückerstattet werden. Für Personen, die in Deutschland wohnen und dort ein Auto kaufen, spielt die Mehrwertsteuer keine Rolle. Doch wenn Sie das Fahrzeug in die Schweiz einführen, macht dieser Vermerk einen Unterschied von 19 % des Kaufpreises aus. Nicht gerade wenig bei einem Fahrzeugkauf. 2. Autohändler statt Privatverkäufer Um einen reibungslosen Import in die Schweiz zu gewährleisten, empfehlen wir den Fahrzeugkauf bei einem Autohändler. Die Wahrscheinlichkeit, dass Fahrzeugunterlagen fehlen (COC und Herkunftsbescheinigung) ist hoch und verkomplizieren dadurch den gesamten Ablauf. Zudem enthalten Angebote von Privaten keine Mehrwertsteuer und verteuern den Kauf. 3. Suchfilter auf mobile.de benutzen Um die Suche zu vereinfachen, empfehlen wir die Suchfilter auf mobile.de zu verwenden. Wählen Sie für eine bessere Eingrenzung den Filter "Mehrwertsteuer ausweisbar" sowie "nur Angebote von Händler" aus. So das waren bereits die wichtigsten Hinweise :) Sobald Sie Ihr neues Wunschauto auf mobile.de gefunden haben, stellt sich die grosse Frage: "Was kostet das Auto inklusive Mehrwertsteuer und Import-Dienstleistungen am Schluss in Schweizer Franken?" Ein Autoimport lohnt sich natürlich nur, wenn Sie dabei auch Geld sparen können. Doch was gehört überhaupt zu den Autoimport-Kosten? Welche Steuern fallen beim Schweizer Zoll an? Wie teuer ist ein Transport mit dem LKW? Was kostet die CO2-Abgabe bei Neufahrzeugen? Wie sieht es mit den Kosten für die Fahrzeugprüfung und Zulassung aus? Zu welchem Wechselkurs das ganze? Alle diese Autoimport-Kosten im Detail zu berechnen, selbst wenn Sie wissen wie es geht, kostet Sie Zeit und Nerven. Sparen Sie sich mit unserem Autoimport-Rechner doch einfach beides. Im Leben muss nicht immer alles kompliziert sein. :)
Auftrag erteilen
Berechnen Sie online Ihren Autoimport und erhalten Sie am Ende automatisiert ein schriftliches Angebot. Unterzeichnen Sie die Auftragsbestätigung und übermitteln Sie die Unterlagen über dieses Auftragsformular. Wir freuen uns auf Sie!
Dauer der Abwicklung
Beauftragen Sie uns mit der kompletten Importabwicklung, benötigen wir dafür in der Regel 3 bis 4 Wochen. 2 Wochen für die Einfuhr in die Schweiz und ca. 1 bis 2 Wochen für die Homologation (Fahrzeugprüfung und Zulassung).
COC / EG Übereinstimmungserklärung
Das COC (Certificate of Conformity) oder auf Deutsch EG Übereinstimmungserklärung ist ein Herstellerdokument. Das COC wird nur für Fahrzeuge die für den EU Raum produziert wurden ausgestellt. Dieses Dokument benötigen Sie für beim Schweizer Zoll sowie bei der Motorfahrzeugkontrolle. Fehlt Ihnen das COC Dokument, kontaktieren Sie uns.
Währungswechsel: Günstiger Geld ins Ausland überweisen
Wenn Sie Ihr neues Auto in EUR bezahlen wollen und nur ein CHF Bankkonto haben, bietet es sich an, günstigere Währungswechsel zu prüfen. Der Import-Butler.ch bietet Ihnen in Kombination mit einem Autoimport den Währungswechsel zu günstigen Konditionen an. Wie viel Sie einsparen, können Sie durch den Währungswechsel-Rechner online berechnen.
Garantie beim Autoimport
Importieren Sie ein Auto in die Schweiz, haben Sie gemäss SCHWEIZER OBLIGATIONENRECHT ARTIKEL 210 ABSATZ 1, Anspruch auf eine ZWEI JAHRE GARANTIELEISTUNG seit der Erstzulassung im Ausland. Jedoch bieten einige Marken auch beim Auslandkauf eine 5 JAHRESGARANTIE FÜR GANZE EUROPA an. Kaufen Sie ein neues Auto in der Schweiz, wird Ihnen oft eine 5 Jahresgarantie mit kostenlosem Service angeboten. Der Mehrwert dieser Angebote schlägt sich natürlich in den Fahrzeugpreisen nieder. Wie wir wissen ist nichts kostenlos.
Ablauf mit dem Import-Butler
Wenn Sie ein Auto aus dem Ausland in die Schweiz importieren möchten, unterstützt Sie der Import-Butler.ch mit der kompletten Abwicklung. Im ersten Schritt suchen Sie einfach Ihr gewünschtes Auto im Ausland. Sie kontaktieren den Verkäufer und handeln den Verkaufsvertrag direkt mit dem Autohaus aus. Sollten Sie ein unabhängiges Wertgutachten veranlassen wollen, können wir Sie hier dabei Unterstützen. Sobald Sie den Kaufvertrag unterzeichnet und das Fahrzeug bezahlt haben, können Sie uns mit der Import-Abwicklung beauftragen. Erstellen Sie sich einfach Ihr Autoimport Angebot online und unterzeichnen Sie auf der letzten Seite den Auftrag schriftlich. Die unterzeichneten Dokumente können Sie direkt online übermitteln. Das wars. Gerne kontaktieren wir Sie umgehend persönlich. Im nächsten Schritt suchen wir den Kontakt zu Ihrem Autoverkäufer und organisierten die benötigen Unterlagen. Ist Ihr Import Dossier vollständig, planen wir die Abholung durch ein Schweizer Transportunternehmen, die Zollanmeldung, die CO2-Abgabe-Abwicklung, die Motorfahrzeugkontrolle und am Ende die Zulassung. Die komplette Abwicklung, von der Abholung bis zur Zulassung, dauert in der Regel 3 bis 4 Wochen.
Seit wann gibt es den Import-Butler?
Den Import-Butler gibt es seit 2012, die Import-Butler AG erst seit 2025 – beides stimmt. Der Autoimport unter dem Namen Import-Butler wird seit 2012 vom selben Team angeboten, damals innerhalb unserer Schwesterfirma CO2 Börse AG. 2015 kam das Angebot für Privatkunden dazu. 2025 wurde der Import-Butler als eigene Aktiengesellschaft verselbstständigt – mit demselben Team, demselben Know-how und derselben Adresse in Winterthur. Auch die Website import-butler.ch ist deutlich älter als die heutige Firma. Wenn wir «seit 2012» schreiben, meinen wir also die Erfahrung aus tausenden abgewickelten Importen – nicht das Gründungsjahr der AG.
Zoll
Übersiedlungsgut
Ziehen Sie Ihren Wohnsitz in die Schweiz, können Sie Ihr Fahrzeug unter bestimmten Voraussetzungen als Übersiedlungsgut abgabenfrei einführen. Vorausgesetzt wird, dass Sie das Fahrzeug vor dem Umzug während mindestens sechs Monaten persönlich gebraucht haben und es nach der Einfuhr weiterhin benützen. Bei der Einfuhr legen Sie der Einreisezollstelle das Formular 18.44 «Zollveranlagung von Übersiedlungsgut» mit den Begleitpapieren vor. Die Veranlagung erfolgt während der Öffnungszeiten der Zollstellen für Handelswaren; gerne übernehmen wir die Abwicklung für Sie. Die abgabenfreie Einfuhr ersetzt die Zulassung nicht: Stammnummer, Versicherungsnachweis, MFK und die Zulassung im Wohnkanton bleiben nötig.
Offizielles Vorgehen beim Umzug in die Schweiz (BAZG)EORI Nummer
Die EORI-Nummer ist eine Zollnummer die für jedes Deutsche Unternehmen das Mehrwertsteuerpflichtig ist, erstellt werden kann. Bei der Ausfuhr wird die EORI Nummer dem Zollamt gemeldet und dient zur Rückerstattung der ausländischen Mehrwertsteuer. Ohne diese Nummer kann das ausländische Unternehmen den Nachweis der korrekten Ausfuhr nicht belegen.
Wie beantrage ich eine EORI-Nummer?
Die EORI-Nummer beantragen Sie als Unternehmen direkt beim deutschen Zoll – online über das Zoll-Portal unter www.zoll-portal.de. Dort registrieren Sie sich einmalig (Login über ELSTER) und wählen den Dienst «EORI-Nr. Verwaltung». Vergeben wird die Nummer von der Generalzolldirektion, Dienstort Dresden. Die Beantragung ist kostenlos – kostenpflichtige Drittanbieter sind nicht nötig. Die Bestätigung erhalten Sie im Postfach des Zoll-Portals sowie per E-Mail an die von Ihnen angegebene Adresse. Das Papierformular 0870 wird nur noch übergangsweise bis zum 30. September 2026 akzeptiert; danach ist das Zoll-Portal verpflichtend. Planen Sie Vorlauf ein und stellen Sie den Antrag frühzeitig – idealerweise, bevor Sie das Fahrzeug kaufen. Als Privatperson brauchen Sie keine EORI-Nummer: Kaufen Sie bei einem Händler, meldet dieser die Ausfuhr unter seiner eigenen Nummer an.
EORI-Nummer beim deutschen Zoll beantragenAusländische Mehrwertsteuer
Kaufen Sie ein Auto im Ausland bei einem Autohaus bzw. einem Unternehmen, beinhaltet das Angebot üblicherweise eine Mwst (bsp. Deutschland 19%). Im ersten Schritt bezahlen Sie den Bruttobetrag inkl. Mehrwertsteuer. Als Nächstes benötigen Sie eine Ausfuhrdeklaration für den ausländischen Zoll. Nur durch eine korrekte elektronische Ausfuhranmeldung, erhalten Sie in einem weiteren Schritt die Zoll Ausfuhrbescheinigung und können so, die bereits bezahlte Steuer bei Ihrem Verkäufer zurückfordern. Oft wird die Deutsche Mehrwertsteuer vertraglich wie eine Kaution behandelt. Liefern Sie Ihrem Verkäufer in der vereinbarten Frist die Ausfuhrbescheinigung, überweist er Ihnen den Betrag wieder auf Ihr Konto zurück. Weitere Informationen zur Ausfuhrdeklaration und wie Sie durch uns die Zollanmeldung kommen, erfahren Sie hier. Hinweis: Sollten Sie ein Auto bei einer Privatperson kaufen, beinhaltet das Angebot keine Mehrwertsteuer. Entsprechend können Sie nach dem Export auch keine Rückerstattung geltend machen.
F-Gas Anmeldung bei der Deutschen Ausfuhr
Die F-Gas Anmeldung ist bundesweit verpflichtend für Unternehmen, die ein Fahrzeug mit Kältemittel exportieren möchten – ausgenommen sind Gebrauchtwagen, die länger als 6 Monate dauerhaft zugelassen waren oder mehr als 6000 km gelaufen sind. Es genügt eine der beiden Bedingungen. Ist die Anmeldung nötig, muss sie einmalig vorgenommen werden. Nach der Registrierung erhält man eine F-Gas Identifikationsnummer, die analog zur EORI-Nummer (Deutsche Zollnummer) für alle zukünftigen Ausfuhranmeldungen genutzt werden muss. Anmeldung durchführen: Unternehmen sollten die F-Gas Anmeldung so schnell wie möglich abschliessen. Vollmacht ausfüllen: Die ausgefüllte Vollmacht ist zusammen mit der F-Gas Identifikationsnummer an uns zu übermitteln. Wichtiger Hinweis: Die Deutsche Ausfuhr kann erst nach Erhalt der F-Gas Identifikationsnummer und der Vollmacht von Ihrer Seite beantragt werden. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Wie erhalte ich eine F-Gas ID?
Prüfen Sie zuerst, ob Sie überhaupt eine F-Gas ID benötigen: Gebrauchtwagen, die länger als 6 Monate zugelassen waren oder mehr als 6000 km gelaufen sind, können ohne F-Gas-Anmeldung ausgeführt werden. Die F-Gas Identifikationsnummer erhalten Sie über das F-Gas-Portal der EU-Kommission. Registrieren müssen sich Unternehmen, die Fahrzeuge mit fluorierten Treibhausgasen in der Klimaanlage aus der EU ausführen und die Ausnahme für Gebrauchtwagen nicht erfüllen – bei Fahrzeugexporten gilt diese Pflicht seit dem 15. Januar 2025. So gehen Sie vor: 1. EU-Login-Konto erstellen und sich damit im F-Gas-Portal der EU-Kommission anmelden. 2. Unternehmensdaten erfassen und die geforderten Nachweise hochladen. 3. Auf die Freigabe warten – nach vollständiger Einreichung kann die Vergabe der Registrierungsnummer bis zu zehn Tage dauern. Die Registrierung ist einmalig und gilt für alle weiteren Exporte. In jeder Ausfuhranmeldung wird die Nummer anschliessend mit der Unterlagencodierung Y123 angegeben. Senden Sie uns die F-Gas ID zusammen mit der unterschriebenen Zollvollmacht – erst danach können wir die deutsche Ausfuhr beantragen.
F-Gas-Portal der EU-KommissionBrauche ich überhaupt eine F-Gas ID?
Nicht immer. Gebrauchtwagen können bei der deutschen Ausfuhr ohne F-Gas-Anmeldung deklariert werden, wenn eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllt ist: 1. Das Fahrzeug war länger als 6 Monate dauerhaft zugelassen – unabhängig von der Laufleistung. 2. Das Fahrzeug hat mehr als 6000 km gelaufen – unabhängig von der Dauer der Zulassung. Es genügt eine der beiden Bedingungen, sie müssen nicht zusammen erfüllt sein. Ob Sie das Fahrzeug selbst über die Grenze fahren oder es durch eine Spedition transportieren lassen, spielt keine Rolle. Wir haben das an den Grenzzollstellen Weil am Rhein, Bietingen und Neuhausen/Blumberg sowie bei der inländischen Ausfuhrzollstelle Bonn so erlebt. Das ist unsere eigene Erfahrung aus jüngsten Abfertigungen und keine Rechtsauskunft – die Praxis kann sich je nach Zollstelle und zuständigem Beamten unterscheiden. Für Neuwagen und junge Fahrzeuge unterhalb beider Schwellen bleibt die F-Gas-Anmeldung erforderlich. Als Privatperson brauchen Sie keine eigene F-Gas ID: Kaufen Sie bei einem Händler, meldet dieser die Ausfuhr unter seiner eigenen Registrierung an.
Ausfuhrdeklaration
Mit einer Ausfuhrdeklaration wird das Auto beim ausländischen Zoll für die Ausfuhr angemeldet. Ohne diese Dokumente kann die Mehrwertsteuer nicht zurückerstattet werden. Die Erstellung und Anmeldung muss vor der Ausfuhr erstellt werden.
Zollkosten berechnen
Die Zollkosten für einen Import in die Schweiz berechnen Sie in wenigen Sekunden mit unserem Import-Rechner. Die Berechnung läuft in dieser Reihenfolge ab: Kaufbetrag brutto (inkl. ausländischer MwSt.) − ausländische Mehrwertsteuer = Kaufbetrag netto × Zolldevisenkurs = Zollwert des Fahrzeugs in CHF Zollwert + Transportkosten + Diesel-Zulage + Zollpapiere Einfuhr und Ausfuhr + Zollgebühr von CHF 20.00 = Summe, gekürzt auf ganze Franken Gekürzte Summe + Automobilsteuer = Bemessungsgrundlage, davon 8.1 % Einfuhr-Mehrwertsteuer Die 8.1 % werden also nicht nur auf den Fahrzeugwert erhoben: Alles, was im Ausland geleistet wird, um das Fahrzeug an die Grenze zu bringen, wird mitversteuert – und die Automobilsteuer selbst ebenfalls. Zwei Punkte werden dabei leicht übersehen. Die Zollgebühr von CHF 20.00 gehört zur Bemessungsgrundlage, obwohl sie auf keiner Rechnungszeile erscheint. Und die Summe wird auf ganze Franken gekürzt – nicht gerundet – bevor die Automobilsteuer dazukommt. Wer beides weglässt, rechnet rund CHF 1.60 zu wenig. Alle Zoll- und Steuerbeträge sind Richtwerte (Akonto) und werden nach der definitiven Veranlagung durch das BAZG (Eidg. Zoll) abgerechnet.
Automobilsteuer
Die Automobilsteuer beträgt 4 % des Zollwerts bei Personenwagen, Motorrädern und Wohnmobilen. Transporter (< 3.5 t) zahlen statt eines Prozentsatzes pauschal CHF 7.00, Wohnanhänger sind befreit. Der Zollwert ist der Nettokaufpreis (ohne ausländische Mehrwertsteuer), umgerechnet mit dem Zolldevisenkurs. Die Automobilsteuer gehört anschliessend selbst zur Bemessungsgrundlage der Einfuhr-Mehrwertsteuer.
Rechenbeispiel: Autoimport aus Deutschland
Personenwagen aus Deutschland, mit Transport, zum Zolldevisenkurs 0.946590. Fahrzeug Kaufbetrag brutto (inkl. 19 % dt. MwSt.): EUR 92'990.17 − deutsche Mehrwertsteuer: EUR 14'847.17 = Kaufpreis (netto): EUR 78'143.00 Wechselkurs EUR → CHF: 0.946590 = Zollwert Fahrzeug: CHF 73'969.38 Dienstleistungen Ausland (ohne MwSt) Transportkosten: CHF 1'449.00 Diesel-Zulage: CHF 150.00 Zollpapiere Einfuhr: CHF 199.00 Zollpapiere Ausfuhr: CHF 199.00 Zwischensumme: CHF 1'997.00 Bemessungsgrundlage für die Einfuhr-Mehrwertsteuer Zollwert + Dienstleistungen Ausland: CHF 75'966.38 + Zollgebühr: CHF 20.00 = CHF 75'986.38, gekürzt auf ganze Franken: CHF 75'986.00 + Automobilsteuer: CHF 2'958.78 = Bemessungsgrundlage: CHF 78'944.78 Voraussichtliche Zoll- und Steuerkosten Automobilsteuer (4 %): CHF 2'958.78 Einfuhr-Mehrwertsteuer (8.1 %): CHF 6'394.53 Zwischensumme: CHF 9'353.31 Die deutsche Mehrwertsteuer von EUR 14'847.17 – rund CHF 14'054.18 – fordern Sie nach der Ausfuhr beim Verkäufer zurück. Sie ist in den Importkosten oben nicht enthalten. Beispielwerte, unverbindlich. Massgebend sind der Zolldevisenkurs am Berechnungstag und die definitive Veranlagung durch das BAZG (Eidg. Zoll).
Einfuhr-Mehrwertsteuer und Automobilsteuer bezahlen
Beim Import in die Schweiz fallen zwei Abgaben an: die Automobilsteuer und die Einfuhr-Mehrwertsteuer von 8.1 %. Beide erhebt das BAZG (Eidg. Zoll) bei der Einfuhr; wie sie berechnet werden, steht unter «Zollkosten berechnen». Die Steuern können Sie entweder bequem über unser Zollkonto per Einzahlungsschein begleichen oder bar an der Grenze (Tageslimite beachten).
Dauer für die Erstellung der Einfuhrdeklaration
Für die Erstellung werden zwei Arbeitstage benötigt. Natürlich bietet der Import-Butler auch einen Express-Service auf verlangen an.
Unterlagen für eine Einfuhrdeklaration
Für die Erstellung der Einfuhrdeklaration werden folgende Unterlagen benötigt: Kaufvertrag EG-Übereinstimmungserklärung (COC) ggf. Herkunftsbescheinigung
Zoll Devisenkurs
Dem Kaufbetrag werden die ausländische Mehrwertsteuer abgezogen und zum Schweizer Zoll-Devisekurs in Schweizer Franken umgerechnet. Der Schweizer Nettobetrag wird für die weitere Einfuhrberechnung benötigt.
Was ist die Stammnummer?
Die Stammnummer ist die neunstellige Nummer, mit der ein Fahrzeug in der Schweiz eindeutig identifiziert wird. Sie hat das Format 123.456.789. Vergeben wird sie beim Import durch den Schweizer Zoll (BAZG). Zum ersten Mal erscheint sie auf dem Formular 13.20 A, später steht sie auch im Fahrzeugausweis. Solange ein Fahrzeug nicht beim Zoll abgefertigt ist, existiert keine Stammnummer. Benötigt wird sie unter anderem für den Versicherungsnachweis, die Anmeldung beim Strassenverkehrsamt und die Motorfahrzeugkontrolle (MFK). Die Nummer bleibt dem Fahrzeug erhalten – auch bei einem Halter- oder Kantonswechsel.
CO₂-Abgabe
Diese Fahrzeuge sind von der CO2 Abgabe betroffen
Neufahrzeuge, die im Ausland nicht länger als 6 Monate zugelassen waren, oder solche, die zwischen 6 und 12 Monate alt sind und weniger als 5'000 km Laufleistung aufweisen, sind entscheidend für die CO2-Abgabe (CO2-Steuer) beim Import. Massgeblich ist das Datum der Erstzulassung im Vergleich zum Datum des Schweizer Zollstempels auf dem Formular 13.20 A.
CO2 Abgabe berechnen
Die Kosten für die CO2-Abgabe können Sie direkt online mit unserem Importrechner kalkulieren.
Transport
Abholungstermin beim LKW Transport
Jeweils am Donnerstagmorgen planen wie die Abholung der Fahrzeuge der Folgewoche. Das exakte Ladedatum können wir aufgrund der Verkehrssituation im Ausland nicht bekannt geben. Wir suchen den direkten Kontakt mit Ihrem Verkäufer und planen die Abholung unabhängig. Sobald Ihr Fahrzeug geladen wurde, erhalten Sie umgehend eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass das Fahrzeug vor der Abholung durch unser Transportunternehmen bezahlt sein muss.
Zollkennzeichen
Kaufen Sie Ihr Auto im Ausland und überführen es auf eigener Achse in die Schweiz, wird ein Zollkennzeichen benötigt. Das Kennzeichen mit der roten Plakette verfügt über eine Haftpflichtversicherung das für eine bestimmte Dauer gültig ist. Folgende Laufzeiten werden häufig für die Überführung gekauft: 5 Tage 15 Tage 30 Tage Das Kennzeichen deckt jedoch keine Schäden am eigenem gerade gekauftem Auto. Aus diesem Grund empfiehlt der Import-Butler zusätzlich eine Autoimport Versicherung abzuschliessen.
Transportversicherung
Transporte durch den Import-Butler sind gegen alle Risiken versichert. Sie müssen keine zusätzliche Transportversicherung abschliessen.
Vollmacht für den Transport
Natürlich können wir Ihr Auto beim Verkäufer nicht ohne Ihre Vollmachtsbestätigung abholen. Sobald wir Ihre Auftragsbestätigung erhalten haben, sendet Ihnen ein Import-Butler Mitarbeiter die Vollmacht zur Unterschrift zu.
Geschlossener Autotransport
Um Ihnen möglichst günstig einen Transport in die Schweiz anbieten zu können, werden Fahrzeuge in ganz Deutschland aufgesammelt und eingeführt. Der Sammeltransporter ist ein offener Transport. Natürlich kann Ihnen der Import-Butler auch einen geschlossenen Transport anbieten. Fragen Sie uns einfach.
Kosten für den Autotransport berechnen
Die Kosten für den LKW-Transport hängt von der Distanz ab und können jetzt schnell online und unverbindlich mit dem Transport-Kalkulator für ganz Deutschland berechnet werden. Für Transporte aus Österreich, Frankreich, Italien, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden, Tschechien, Polen, Schweden oder Norwegen helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter. Rufen Sie uns einfach an.
Dauer der Transportabwicklung
Von der Auftragserteilung bis zur Ablieferung an der Import-Butler Sammelstelle in Volketswil dauert es in der Regel 2 Wochen. Der komplette Autoimport dauert jedoch zwischen 3 und 4 Wochen.
Fahrzeug abgeladen
Sobald Ihr Fahrzeug an der Zieladresse angeliefert wurde, erhalten Sie umgehend und automatisiert eine Mitteilung. So wissen Sie stets, wo sich Ihr Fahrzeug zur Zeit befindet.
Transportauftrag erteilen
Nach dem Sie alle Kosten berechnet haben, senden Sie uns einfach online die ausgefüllte Auftragsbestätigung zu. Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns doch bitte an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Motorfahrzeugkontrolle (MFK)
MFK nicht bestanden
Bemängelt das Strassenverkehrsamt das Fahrzeug, können Sie entweder eine Reparatur durch unseren Partner veranlassen oder das Fahrzeug in Ihre Wunschgarage auf Ihre Kosten verschieben lassen.
Anhängerkupplung
Kaufen Sie ein Auto im Ausland mit einer Anhängerkupplung, muss diese Vorrichtung extra bei der Schweizer Motorfahrzeugkontrolle geprüft werden. Gerne übernehmen wir diese Prüfung für Sie, lassen Sie es uns einfach wissen.
Aufgebot/Termin zur Motorfahrzeugkontrolle
Ein MFK-Termin kann vor der Anlieferung des Fahrzeuges an der Sammelstelle nicht bekannt gegeben werden. Der Import-Butler erhält teilweise Express-Termine durch das Strassenverkehrsamt, die innerhalb einer Stunde wahrgenommen werden müssen.
Kontrollschildhalter DE/CH
Kaufen Sie ein Auto im Ausland, hat Ihr neues Fahrzeug üblicherweise ausländische Kontrollschildhalter. Diese Kennzeichenhalter sind in einem anderen Format als die Schweizer. Aus diesem Grund benötigen Sie nach der Zulassung einen Schweizer Schildhalter. Gerne montieren wir für Sie die Schweizer Kontrollschildhalter. Lassen Sie es uns einfach wissen.
Gültigkeit der Kontrolle
Wird das Auto über den Import-Butler geprüft, gilt die Zulassungsfähigkeit für die gesamte Schweiz.
Kosten für die Motorfahrzeugkontrolle
Die Kosten für die Motorfahrzeugkontrolle können Sie durch unseren Importrechner kalkulieren.
Dauer der Motorfahrzeugkontrolle (MFK)
Melden Sie Ihr Import-Auto selber zu einem Prüftermin an, kann es je nach Kanton zwischen 5 und 6 Wochen dauern. Wird die Prüfung durch den Import-Butler durchgeführt, dauert die Abwicklung in der Regel 5 bis 10 Arbeitstage.
EMV-Nachweis bei Fahrzeugen ohne EU-Genehmigung
Seit dem 1. Februar 2026 gilt eine Weisung des Bundesamts für Strassen (ASTRA) zum Nachweis über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV). Bei Fahrzeugen ohne EU-Genehmigung, die zum Eigengebrauch importiert werden – Personenwagen (M1) und leichte Nutzfahrzeuge (N1) –, ist der Nachweis über die elektromagnetische Störfestigkeit für die Zulassung nicht zu verlangen. Als Eigengebrauch gilt, dass das Fahrzeug auf den Namen des in der Zollveranlagung deklarierten Importeurs zugelassen wird; ein späterer Verkauf bleibt möglich. Der Nachweis über die Störaussendung bleibt nötig, ist aber einfacher zu erbringen: Prüfberichte ausländischer, bei der UNECE notifizierter Prüfstellen brauchen keine zusätzliche Schweizer Konformitätsbeglaubigung, und zu einer Konformitätserklärung des Herstellers ist kein Prüfbericht zu verlangen – bei Unklarheiten kann er nachgefordert werden. Die Weisung können Sie beim Strassenverkehrsamt vorlegen.
Weisungen des ASTRA zum EMV-Nachweis (PDF)IVI-Zulassung
Was ist ein IVI-Fahrzeug?
IVI steht für «Initial Vehicle Information». Als IVI-Fahrzeuge werden importierte Fahrzeuge erfasst, deren technische Daten direkt aus der elektronischen EG-Übereinstimmungsbescheinigung (eCOC) des Herstellers stammen. Eine Schweizer Typengenehmigung ist dafür nicht nötig: Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) übernimmt die Daten elektronisch, und im Fahrzeugausweis steht im Feld 24 «IVI» bzw. «IVIX» anstelle einer Typengenehmigungsnummer.
Welche Fahrzeuge sind IVI-fähig?
Das IVI-Verfahren gilt nur für praktisch neue Fahrzeuge. Vier Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein: Für das Fahrzeug liegt ein eCOC vor, das in der Schweiz registriert ist; die Marke ist beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) für IVI registriert; der Kilometerstand liegt im Zeitpunkt der Einfuhr unter 2'000 km; und die Erstzulassung liegt weniger als ein Jahr vor dem Importdatum. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, läuft die Zulassung über den normalen Weg mit MFK-Prüfung.
Wie läuft die IVI-Zulassung ab?
Nach der Zollabfertigung wird das Fahrzeug mit einer Importmeldung beim ASTRA angemeldet – diesen Schritt übernehmen wir für Sie. Das ASTRA und das Bundesamt für Energie (BFE) erfassen das Fahrzeug anhand des eCOC im CO₂-Vollzug; anschliessend erhalten Sie eine ASTRA-Bestätigung. Damit kann das Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt direkt am Schalter zugelassen werden – ohne technische Prüfung, sofern das Fahrzeug nicht verändert wurde (z. B. Anhängevorrichtung oder nicht originale Felgen).
Fahrzeugimport-Portal des ASTRAFür welche Marken ist die vereinfachte IVI-Zulassung möglich?
Das vereinfachte IVI-Verfahren steht für Fahrzeuge zur Verfügung, deren Marke beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) registriert und geprüft ist. Diese Liste pflegt das ASTRA laufend – sie wird bei jeder Aktualisierung unserer Website automatisch übernommen. Aktuell für IVI registriert sind:
- ABARTH
- ALFA ROMEO
- ALPINE
- AUDI
- BMW
- CITROEN
- CUPRA
- DACIA
- DS
- FIAT
- FORD
- HONDA
- JEEP
- LEXUS
- LUCID
- LYNK&CO
- MAN
- MAZDA
- MERCEDES-AMG
- MERCEDES-BENZ
- MINI
- NISSAN
- OPEL
- PEUGEOT
- POLESTAR
- PORSCHE
- RENAULT
- SEAT
- SKODA
- SMART
- TESLA
- TOYOTA
- VOLVO
- VW
Stand 2026-09-17 · 34 Marken
Versicherung
Vertragsdauer der Autoversicherung
Die übliche Vertragsdauer belauft sich auf 3 bis 5 Jahre. Jedoch können Sie auf Verlangen ein „Jährliches Kündigungsrecht“ als Klauseln einbauen lassen. Dadurch können Sie jedes Jahr Ihre Autoversicherung kündigen.
Autoversicherung beantragen
Kontaktieren Sie den Import-Butler und fragen Sie nach einer entsprechenden KFZ Versicherung. Das ganze Team steht Ihnen bei Fragen rund um das Thema Autoversicherung zur Seite.
Versicherungsnachweis erhalten
Ein Versicherungsnachweis wird durch die Versicherungsgesellschaft nach dem Abschluss elektronisch an das Strassenverkehrsamt in Ihrem Wohnkanton übermittelt und ist 30 Tage gültig. Für den Versicherungsnachweis benötigen Sie eine Stammnummer. Diese Nummer wird erst nach dem Import durch den Schweizer Zoll erstellt.
Wechselschild
Ein Wechselschild bezieht sich auf die Konstellation von zwei Fahrzeugen mit dem selben Kontrollschild. Das Schild kann auf beiden Autos nach belieben verwendet werden. Mehr als zwei Fahrzeuge können nicht mit dem selben Kontrollschild zugelassen werden.
Kontrollschildnummer behalten
Wenn Sie ein Auto in der Schweiz zugelassen haben und bereits ein Kennzeichen besitzen, können Sie Ihre Nummer auch für Ihr neues Fahrzeug aus dem Ausland verwenden. Teilen Sie Ihrer Versicherung lediglich mit, dass der Versicherungsnachweis auf ein bestehendes Kontrollschild lauten soll.
Autoversicherung kündigen
Eine Autoversicherung können Sie bei folgenden Bedingungen kündigen: Prämienerhöhung: Innerhalb von 30 Tagen ab Bekanntgabe Fahrzeugwechsel: Kaufen Sie ein neues Auto, können Sie ohne eine Frist die Versicherung wechseln. Die bereits bezahlte Jahresprämie wird Ihnen wieder zurückerstattet. Schadenfall: Sind Sie in nach einem Schadenfall der durch die Versicherung gedeckt wurde nicht zufrieden, können Sie innerhalb von 14 Tagen kündigen
Obligatorische Autoversicherung
In der Schweiz ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung obligatorisch. Ohne einen entsprechenden Nachweis kann kein Fahrzeug zugelassen werden.
