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Zollabwicklung

Wir kümmern uns um die Zollabwicklung: Wir bereiten die Ausfuhr- und Einfuhrzollanmeldung vor – inklusive der Rückforderung der im Ausland bezahlten Mehrwertsteuer.

Zwei Schritte: Ausfuhr und Einfuhr

Zuerst wird das Fahrzeug beim deutschen Zoll zur Ausfuhr angemeldet. Mit der korrekten elektronischen Ausfuhrdeklaration erhalten Sie die Ausfuhrbescheinigung und können die im Ausland bezahlte Mehrwertsteuer (z. B. 19 % in Deutschland) zurückfordern. Anschliessend folgt die Einfuhrzollanmeldung in der Schweiz; die Zollabfertigung nimmt das BAZG vor.

Welche Steuern anfallen

Bei der regulären Einfuhr fallen 8.1 % Schweizer Mehrwertsteuer und für Personenwagen 4 % Automobilsteuer an, berechnet auf dem zum Zolldevisenkurs umgerechneten Nettokaufpreis. Erfüllt das Fahrzeug die Bedingungen für Übersiedlungsgut, kann die Einfuhr abgabenfrei sein.

Benötigte Unterlagen

Für die Erstellung der Einfuhrdeklaration brauchen wir den Kaufvertrag (oder Rechnung), die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Die Erstellung dauert in der Regel zwei Arbeitstage; ein Express-Service ist auf Wunsch möglich.

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