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IVI-Zulassung

Für praktisch neue Importfahrzeuge braucht es keine MFK: Über das IVI-Verfahren übernimmt das Bundesamt für Strassen (ASTRA) die technischen Daten direkt aus der elektronischen Herstellerbescheinigung – Sie werden am Schalter des Strassenverkehrsamts zugelassen, ohne technische Prüfung. Vorausgesetzt, für das Fahrzeug liegt ein in der Schweiz registriertes eCOC vor, es hat weniger als 2'000 km, ist vor weniger als einem Jahr erstmals zugelassen worden und trägt eine beim ASTRA registrierte Marke.

Was ist ein IVI-Fahrzeug?

IVI steht für «Initial Vehicle Information». Als IVI-Fahrzeuge werden importierte Fahrzeuge erfasst, deren technische Daten direkt aus der elektronischen EG-Übereinstimmungsbescheinigung (eCOC) des Herstellers stammen. Eine Schweizer Typengenehmigung ist dafür nicht nötig: Das ASTRA übernimmt die Daten elektronisch, und im Fahrzeugausweis steht im Feld 24 «IVI» bzw. «IVIX» anstelle einer Typengenehmigungsnummer.

Welche Fahrzeuge sind IVI-fähig?

Das IVI-Verfahren gilt nur für praktisch neue Fahrzeuge. Diese vier Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein: 1. Für das Fahrzeug liegt ein eCOC vor, das in der Schweiz registriert ist – daraus übernimmt das ASTRA die technischen Daten. 2. Die Marke ist beim ASTRA für IVI registriert (Liste weiter unten). 3. Kilometerstand unter 2'000 km im Zeitpunkt der Einfuhr. 4. Erstzulassung weniger als ein Jahr vor dem Importdatum. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, läuft die Zulassung über den normalen Weg mit MFK-Prüfung – die organisieren wir selbstverständlich ebenso für Sie.

Wie läuft die IVI-Zulassung ab?

Nach der Verzollung wird das Fahrzeug mit einer Importmeldung beim ASTRA angemeldet – diesen Schritt übernehmen wir für Sie. Das ASTRA und das Bundesamt für Energie (BFE) erfassen das Fahrzeug anhand des eCOC im CO₂-Vollzug; anschliessend erhalten Sie eine ASTRA-Bestätigung. Damit kann das Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt direkt am Schalter zugelassen werden.

Wann entfällt die MFK – und wann nicht?

Sind die vier Voraussetzungen erfüllt, entfällt die technische Prüfung – aber nur, solange das Fahrzeug im Auslieferungszustand ist. Sobald es verändert wurde, verlangt das Strassenverkehrsamt wieder eine Prüfung. Typische Auslöser sind eine nachgerüstete Anhängevorrichtung, nicht originale Felgen oder Reifen, ein Fahrwerks- oder Auspuffumbau sowie geänderte Beleuchtung. Sind Sie unsicher, ob Ihr Fahrzeug noch als unverändert gilt, prüfen wir das vor der Anmeldung.

Für welche Marken ist die IVI-Zulassung möglich?

Das vereinfachte IVI-Verfahren steht für Fahrzeuge zur Verfügung, deren Marke beim ASTRA registriert und geprüft ist. Diese Liste pflegt das ASTRA laufend – sie wird bei jeder Aktualisierung unserer Website automatisch übernommen. Aktuell für IVI registriert sind:

  • ABARTH
  • ALFA ROMEO
  • ALPINE
  • AUDI
  • BMW
  • CITROEN
  • CUPRA
  • DACIA
  • DS
  • FIAT
  • FORD
  • HONDA
  • JEEP
  • LEXUS
  • LUCID
  • LYNK&CO
  • MAN
  • MAZDA
  • MERCEDES-AMG
  • MERCEDES-BENZ
  • MINI
  • NISSAN
  • OPEL
  • PEUGEOT
  • POLESTAR
  • PORSCHE
  • RENAULT
  • SEAT
  • SKODA
  • SMART
  • TESLA
  • TOYOTA
  • VOLVO
  • VW

Stand 2026-08-11 · 34 Marken

Was heisst das für Ihren Import?

Konkret sparen Sie zwei Dinge: den Termin bei der Motorfahrzeugkontrolle und die Wartezeit darauf. Statt Prüfung, allfälliger Mängelbehebung und Nachkontrolle gehen Sie mit der ASTRA-Bestätigung direkt an den Schalter. Ob Ihr Wunschfahrzeug IVI-fähig ist, sehen wir anhand von eCOC, Marke, Kilometerstand und Erstzulassung bereits vor dem Kauf. Fragen Sie uns – oder berechnen Sie zuerst Ihre Importkosten.

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Haben Sie eine Frage zu Ihrem Autoimport? Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns so rasch wie möglich bei Ihnen.