Auto als Übersiedlungsgut in die Schweiz einführen
Wer seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt, kann das eigene Auto unter bestimmten Voraussetzungen abgabenfrei einführen. Was der Zoll dafür verlangt – und warum bei Fahrzeugen zum Eigengebrauch seit dem 1. Februar 2026 kein EMV-Störfestigkeitsnachweis mehr zu verlangen ist.
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