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ADDW: Ablenkungswarner seit 7. Juli 2026 Pflicht für Neuwagen

Seit dem 7. Juli 2026 ist das Ablenkungs-Warnsystem ADDW («Advanced Driver Distraction Warning») für alle neu zugelassenen Personenwagen in der EU und der Schweiz verpflichtend.

So funktioniert ADDW

  • Funktion: Eine Infrarotkamera im Cockpit überwacht permanent Ihre Kopfhaltung, Blickrichtung und Augenbewegungen.
  • Auslöser: Das System erkennt, wenn Sie über längere Zeit hinweg abgelenkt sind – zum Beispiel durch einen Blick auf das Smartphone.
  • Warnzeiten: Bei 20 bis 50 km/h erfolgt eine Warnung nach über 6 Sekunden, bei Geschwindigkeiten über 50 km/h bereits nach mehr als 3,5 Sekunden.
  • Datenschutz: Biometrische Daten werden nicht gespeichert und Gesichter nicht eindeutig identifiziert. Die Daten bleiben im Fahrzeug.
  • Deaktivierung: Wie andere Pflichtassistenten lässt sich ADDW ausschalten, aktiviert sich aber bei jedem Motorstart automatisch wieder.

Umfassende Details zur Funktionsweise und rechtlichen Einbettung finden Sie in der Übersicht des Bundesamts für Strassen ASTRA oder im Beitrag von SRF News.

Was bedeutet das für Ihren Autoimport?

Die Schweiz übernimmt die EU-Vorschriften zur Fahrzeugzulassung. Für den Import heisst das:

  • Neuwagen, die ab dem 7. Juli 2026 erstmals zugelassen werden, müssen ADDW an Bord haben – das gilt für in der EU gekaufte Fahrzeuge genauso wie für die Zulassung in der Schweiz.
  • Occasionen, die vor diesem Datum bereits zugelassen wurden, sind nicht betroffen. Eine Nachrüstpflicht besteht nicht.

Möchten Sie wissen, ob Ihr aktuelles Fahrzeug oder ein bestimmtes Wunschmodell von der ADDW-Pflicht betroffen ist? Kontaktieren Sie uns mit Fahrzeugmodell und Baujahr – wir klären das gerne für Sie ab.