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Verzollung

Wir übernehmen die komplette Aus- und Einfuhrverzollung Ihres Fahrzeugs – inklusive der Rückforderung der im Ausland bezahlten Mehrwertsteuer.

Zwei Schritte: Ausfuhr und Einfuhr

Zuerst wird das Fahrzeug beim deutschen Zoll zur Ausfuhr angemeldet. Mit der korrekten elektronischen Ausfuhrdeklaration erhalten Sie die Ausfuhrbescheinigung und können die im Ausland bezahlte Mehrwertsteuer (z. B. 19 % in Deutschland) zurückfordern. Anschliessend erfolgt die Einfuhrverzollung in der Schweiz.

Welche Steuern anfallen

Bei der regulären Einfuhr fallen 8.1 % Schweizer Mehrwertsteuer und 4 % Automobilsteuer an, berechnet auf dem zum Zolldevisenkurs umgerechneten Nettokaufpreis. Erfüllt das Fahrzeug die Bedingungen für Übersiedlungsgut, kann die Einfuhr abgabenfrei sein.

Benötigte Unterlagen

Für die Einfuhrdeklaration brauchen wir den Kaufvertrag, die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) und – falls vorhanden – die Herkunftsbescheinigung bzw. das EUR.1. Die Erstellung dauert in der Regel zwei Arbeitstage; ein Express-Service ist auf Wunsch möglich.

Schreiben Sie uns

Haben Sie eine Frage zu Ihrem Autoimport? Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns so rasch wie möglich bei Ihnen.